Vorlage - AA-026/2023 IV

 
 
Betreff: Verwendung der im Teilhaushalt Brandschutz veranschlagten investiven Mittel - Umwidmung von Haushaltsmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:37.52
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Amt Information
29.08.2023 
Feuerwehrausschuss Amt zurückgestellt   

Sachverhalt:

Im Haushalt des Haushaltsjahres 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 978.000 (I001-23-01, I001-21-19, I001-22-04), davon Zuwendungen in Höhe von 607.000 €r die Neubeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF)r die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am Standort Golzow und eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) am Standort Liepe zur Verfügung. Von diesen verfügbaren Mitteln sind 103.000 Haushaltsreste, welche nicht ins Folgejahr übertragen werden können.

 

Der Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Britz-Chorin Oderberg weist in seiner Prioritätensetzung für die Fahrzeugbeschaffung die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeuge, vorbehaltlich einer Refinanzierung aus Zuwendungen Dritter, aus.

 

Mit Datum vom 24.02.2023 wurden zwei Anträge auf Zuwendungenr vorgenannte Fahrzeuge an das Land Brandenburg gestellt. Um die durch das Land Brandenburg vorgegebene Antragsfrist (31.03.2023) zu wahren, wurden beide Anträge aufgrund des vorliegenden Entwurfes der Richtlinie des Ministeriums des Inneren und für Kommunales für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistungen sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen ausgefertigt. Die Anträge sollten bis zum 31.03.2023 beim Fördermittelgeber vorliegen und bedurften vorab der Stellungnahme durch den Landkreis Barnim. Mit Datum vom 15.06.2023 wurde die neue Richtlinie mit geänderten Zuwendungsschwerpunkten bekannt gemacht. Die neue Richtlinie sieht die Förderung von Löschfahrzeugen erst im Jahr 2026 (Antragstellung) im Jahr 2027 (Beschaffung), im Jahr 2028 (Auslieferung) vor. Zum Zeitpunkt der Auslieferung wäre das LF 16 in Golzow 45 Jahre und das LF 8/6 in Liepe 29 Jahre alt. Die Ersatzbeschaffung des LF 8/6 für den Standort Liepe könnte noch in das Jahr 2027 (Antragstellung 2026) verschoben werden. Eine weitere Verschiebung der Ersatzbeschaffung des LF 16 mit Standort Golzow ist nicht zielführend und sollte aus Sicht der Amtswehrführung noch im Jahr 2023 in Auftrag gegeben werden. Da hier keine Zuwendungen Dritter in Aussicht stehen, ist es möglich, den verfügbaren Eigenanteil für die geplante Beschaffung des HLF am Standort Lieper die Beschaffung des LF am Standort Golzow umzuwidmen (371.000 €).

Markterkundungen aus dem April 2023 hierzu ergaben, dass diese verfügbaren Mittel für die Beschaffung eines LF ohne Beladung ausreichen. Die Haushaltsansätze für die fehlende Beladung sind dann im Haushaltsjahr 2024 in Ansatz zu bringen.

 

 

Alternativ ist es jedoch möglich, die nicht übertragbaren Haushaltsreste für notwendige Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser (Absauganlagen) oder die Erneuerung der Atemschutztechnik zu verwenden.

 

Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses werden gebeten dem Amtsausschuss eine Empfehlung hinsichtlich des Umwidmungszwecks zu geben. Der Amtsdirektor wird zur nächsten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses eine entsprechende Sitzungsvorlage erarbeiten und diese zur Beschlussfassung vorlegen.