Vorlage - CH-029/2023
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ortsbeirates Brodowin am 18.04.2023 wurde besprochen, dass für den Bereich am Sportplatz/ Dorfgemeinschaftshaus (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“) das Parken auf einer Fahrbahnseite unterbunden werden sollte. Das Parkverbot soll vor allem am Wochenende zur Wirkung kommen. Durch die Verwaltung soll eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet werden.
Die „Brodowiner Dorfstraße“ ist eine mit Betonplatten ausgebaute innerörtliche Gemeindestraße. Regelungen zum Halten oder Parken sind nur im Bereich der Feuerwehr, der Kirche und der Kita vorhanden. Generell kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn geparkt werden. Enge Straßenstellen, Kreuzungen bzw. Einmündungen und Einfahrten (abgesenkter Bordstein) sind freizuhalten.
Um o. g. Bereich befindet sich neben dem Dorfgemeinschaftshaus mit Fußballplatz auch der örtliche Friedhof. Auch ist ein Zugang zum nahe gelegenen „Brodowinsee“ vorhanden. Es ist vor allem am Wochenende regelmäßig mit parkenden Fahrzeugen zu rechnen. Um in diesem Bereich das „Zustellen“ der Fahrbahn zu verhindern, ist die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots ratsam und wird durch die Ordnungsbehörde befürwortet. Weiterhin wird der Hinweis gegeben, dass auch an Feiertagen, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, mit erhöhtem Besucherverkehr zu rechnen ist.
Durch die Verwaltungen wurden zwei Vorschläge zur Beschilderung erarbeitet und nachfolgend in je einem Entwurf zum Verkehrszeichenplan zusammengefasst:
Entwurf 1 – Eingeschränktes Haltverbot samstags u. sonntags
Entwurf 2 – Eingeschränktes Haltverbot samstags, sonntags, feiertags
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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