Vorlage - CH-030/2023

 
 
Betreff: Umgang mit Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
09.05.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.05.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Forderungen aus den Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 9.931,14 EUR unbefristet niederzuschlagen und weist die Verwaltung an, die entsprechenden Abgangsanordnungen zu erstellen und die Buchungen vorzunehmen.


Sachverhalt:

Mit Datum vom 08.07.2019 wurden die Betriebskosten für die Bewirtschaftung der Sportplätze in Brodowin und in Golzow für die Jahre 2017 und 2018 an die zu diesem Zeitpunkt per Nutzungsvertrag gebundenen Sportvereine abgerechnet. Auf Grundlage des § 3 Absatz 4 des jeweiligen zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Nutzungsvertrages kann die Gemeindevertretung Chorin dem Verein auf Antrag einen Zuschuss in Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes gewähren. Der entsprechende Antrag ist der Gemeinde bis spätestens 15. Oktober für das Folgejahr in schriftlicher Form vorzulegen.

 

Gegenüber dem SG Brodowin 63 e.V. ergaben sich Forderungen in Höhe von 2.864,69 EUR für 2017 und 2.438,27 EUR für 2018. Für beide Abrechnungsjahre stellte der Sportverein fristgemäß Anträge auf Bezuschussung der Betriebskosten.

Gegenüber dem FSV Golzow e.V. ergaben sich Forderungen in Höhe von 2.656,15 EUR für 2017 und 1.972,03 EUR für 2018. Ein Antrag auf Bezuschussung der Betriebskosten im Rahmen der Vereinsförderung wurder das Jahr 2017 fristgemäß gestellt. Der Antrag vom 12. Juli 2019 auf Zuschuss für das Jahr 2018 wurde erst nach Erstellung der Abrechnung der Betriebskosten durch den Verein und demnach nicht fristgemäß gestellt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Chorin vom 29.08.2019 wurde zu den Anträgen auf Bezuschussung beraten, die Beschlussvorlagen wurden ohne Ergebnis zurückgestellt. Aus der Diskussion ergab sich der Wunsch, die Regelungen zur Bezuschussung der Betriebskosten zu vereinfachen und die Nutzungsverträge anzupassen. Durch die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin vom 20.07.2021 wurde für die zu diesem Zeitpunkt in Nutzung befindlichen Räume eine Regelung getroffen. Eine praktikable Rechtsgrundlage für die Nutzung des fertig gestellten Dorfgemeinschaftshauses in Brodowin ist in Arbeit. Zum Umgang mit den offenen Forderungen gab es bisher keine Beschlussfassung.

 

Im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Gemeinde muss eine Bewertung der offenen Forderungen vorgenommen werden. Zum 31.12.2021 erfolgte aufgrund der Risikoprüfung eine Einzelwertberichtigung in Höhe von jeweils 90%, sodass bereits Aufwendungen in Höhe von 8.938,02 EUR für die genannten Forderungen berücksichtigt wurden. 

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Forderungen zum Jahresabschluss 2022 unbefristet niedergeschlagen werden, da es sich um uneinbringliche Forderungen handelt.


Haushaltsauswirkungen

 

x  ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

x  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

  993,12 Euro

1110203-30100-5731210

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

r die Forderungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 bereits Einzelwertberichtigungen in Höhe von 90% (8.938,02 EUR) vorgenommen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen