Vorlage - LS-016/2023

 
 
Betreff: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
20.06.2023 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karte 1 OT Lunow-Nord
Anlage 4 Karte 2 OT Lunow Süd
Anlage 5 Karte 3 OT Stolzenhagen

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 25.03.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei dem Bedarf und den Erfahrungen der vergangenen Jahre entsprechend Leistungen wie z.B. eine Sommerreinigung in der Reinigungszone III zusätzlich aufgenommen worden. Diese heute vorliegende Fassung ist der Vorschlag der Verwaltung.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

26.500,00 Euro

5450101-60101-4321040

Aufwendungen

35.000,00 Euro

5450101-60101-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

26.500,00 Euro

5450101-60101-6321040

Auszahlungen

35.000,00 Euro

5450101-60101-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (202 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (143 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karte 1 OT Lunow-Nord (153 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karte 2 OT Lunow Süd (155 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Karte 3 OT Stolzenhagen (122 KB)