Vorlage - PS-008/2023

 
 
Betreff: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
08.05.2023 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
12.06.2023 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karte 1 OT Lüdersdorf
Anlage 4 Karte 2 OT Parstein
Anlage 5 Karte 3 OT Lüdersd. Kirschenallee - Triftstraße
Anlage 6 Karte 4 OT Parstein Wallyshofer Weg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Parsteinsee. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Parsteinsee alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 22.04.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Parsteinsee machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei dem Bedarf und den Erfahrungen der vergangenen Jahre entsprechend Leistungen wie z.B. eine Grundreinigung nach der Wintersaison als Reinigungszone II zusätzlich aufgenommen worden. Die Änderungen, Hinweise und Ergänzungen aus der Sitzung der GV vom 08.05.2023 sind in die heute vorliegende Fassung eingeflossen.     


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

20.500,00 Euro

5450101-90101-4321040

Aufwendungen

27.000,00 Euro

5450101-90101-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

20.500,00 Euro

5450101-90101-6321040

Auszahlungen

27.000,00 Euro

5450101-90101-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (184 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (123 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karte 1 OT Lüdersdorf (370 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karte 2 OT Parstein (309 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Karte 3 OT Lüdersd. Kirschenallee - Triftstraße (90 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Karte 4 OT Parstein Wallyshofer Weg (164 KB)