Vorlage - PS-008/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Parsteinsee. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt: Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Parsteinsee alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird. Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 22.04.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Parsteinsee machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei dem Bedarf und den Erfahrungen der vergangenen Jahre entsprechend Leistungen wie z.B. eine Grundreinigung nach der Wintersaison als Reinigungszone II zusätzlich aufgenommen worden. Die Änderungen, Hinweise und Ergänzungen aus der Sitzung der GV vom 08.05.2023 sind in die heute vorliegende Fassung eingeflossen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |