Vorlage - OD-004/2015
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Prioritätenliste für das Jahr 2015.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes entsprechend den in der Prioritätenliste aufgeführten Arbeitsstunden in Anspruch genommen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |