Vorlage - BR-036/2023

 
 
Betreff: Finanzieller Zuschuss für das Kinderfest in der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
11.05.2023 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
22.05.2023 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   


Sachverhalt:

 

Der Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e.V. plant am 3. Juni 2023 ein Kinderfest für die Gemeinde Britz durchzuführen. Die Gemeinde Britz stellt dem Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. Mittel für dieses Kinderfest als Zuschuss bereit.

 

Über die Höhe dieser Mittel entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz nach Vorstellung des Konzeptes sowie der Kosten durch den Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e.V. zur Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Britz am 11. Mai 2023.

 

Der Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. übernimmt federführend die Anmeldung, die Organisation und die Durchführung des Kinderfestes. Die Gemeinde Britz übernimmt alle mit der Genehmigung des Kinderfestes anfallenden Kosten sowie die Anmeldung der GEMA und die GEMA-Gebühren.

 

Die Inanspruchnahme des Baubetriebshofes ist zu berücksichtigen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

2810101 - 20100 - 5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

2810101 - 20100 - 7318000

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Mit folgenden Änderungen im FA Britz am 11.05.2023 einstimmig empfohlen:

 

  • Gesamtzuschuss in Höhe von insgesamt 2.220,00 Euro, darin enthalten sind 600,00 Euro für die Arbeitsleistung des Baubetriebshofes (ca. 10 Arbeitsstunden).
  • Die Übernahme der GEMA-Gebühren von ca. 60,00 Euro übernimmt der Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e.V..

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen