Vorlage - BR-040/2023 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz fasste in der Sitzung am 28. November 2022 die Beschlüsse zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz sowie zur Hallenordnung der Schulsporthalle Britz. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 12/2022, vom 16. Dezember 2022.
Auf der Grundlage von Anträgen wurden im Dezember 2022 mit den Vereinen die Nutzungsvereinbarungen für das Jahr 2023 geschlossen. Mit dem Abschluss dieser ersten Nutzungsvereinbarung erfolgte personenbezogen und gegen Entrichtung einer Kaution in Höhe von 50,00 Euro die Ausgabe des Hallenschlüssels. Die Vereine sind der Zahlung der Kaution zeitnah nachgekommen. Die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle Britz konnte ab Januar 2023 gewährleistet werden. Mit den Nutzungsvereinbarungen erhielten die Vereine die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz sowie die Hallenordnung der Schulsporthalle Britz zur Kenntnis.
Ein Hallenbuch wurde angefertigt und in der Schulsporthalle Britz ausgelegt. Dieses wird von den Vereinen gut geführt. Die Erfassung der Zahlerstände erfolgt quartalsweise.
Entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz ist von den Vereinen bis zum 15. November 2023 ein Antrag auf Nutzung für das Jahr 2024 zu stellen. Für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz ist ab dem Jahr 2024 ein Nutzungsentgelt zu entrichten.
Der aktuelle Belegungsplan ist als Anlage 1 beigefügt. |
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