Vorlage - BR-042/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Heegermühler Straße.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, zunächst die hierfür notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Sachverhalt:
Die Heegermühler Straße befindet sich als Landesstraße in der Straßenbaulast des Landesbetriebs Straßenwesen. Für die Nebenanlagen Gehweg und Straßenbeleuchtung ist jedoch die Gemeinde Britz zuständig.
Im Bereich zwischen Heegermühler Straße 1 und Heegermühler Straße 29 befinden sich 9 Ansatzleuchten an alten Betonmasten. Diese Betonmaste tragen die Stromleitungen des Energieversorgers und binden die Straßenbeleuchtung über Freileitungen an das Stromversorgungsnetz an.
Die Straßenbeleuchtungsanlage ist aufgrund ihres hohen Alters immer wieder von Defekten betroffen. Die Ausleuchtung des Gehweges ist kaum noch gegeben.
Es ist geplant, in diesem Bereich eine neue, erdverkabelte Beleuchtungsanlage zu errichten, die den heutigen Anforderungen an eine moderne Straßenbeleuchtung hinsichtlich Technik und Stromverbrauch entspricht.
In Höhe des Grundstücks Heegermühler Straße 40a wechselt die Beleuchtungsanlage auf die andere Straßenseite. Von dort an wird sie als erdverkabelte Anlage bis zum Ortsausgang Richtung Eberswalde weitergeführt. In diesem Bereich befinden sich 5 an Stahlmaste angebrachte Aufsatzleuchten. Diese sollten durch moderne, auf LED-basierte Lampenköpfe ersetzt werden. Inwieweit auch ein Austausch der Lampenmaste notwendig ist, muss im Zuge der weiteren Planung entschieden werden.
Zur Realisierung der Maßnahme, für deren Umsetzung Mittel in den Haushalt der Gemeinde eingestellt wurden, ist zunächst die Ausschreibung von Planungsleistungen erforderlich.
Da in der Heegermühler Straße bereits eine alte Straßenbeleuchtungsanlage vorhanden ist, handelt es sich bei der Errichtung einer neuen Anlage nicht um eine beitragspflichtige Maßnahme. Zur anteiligen Finanzierung ist daher der Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Höhe des ursprünglichen Anliegeranteils einzusetzen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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