Vorlage - CH-033/2023 IV
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Im Rahmen der Baumaßnahme der 50 Hertz Transmission GmbH zur Errichtung der 380 kV Leitung Bertikow - Neuenhagen wurden in der Gemeinde Chorin Baustellenzufahrten mit zertifiziertem mineralischem Material hergerichtet. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sollen die temporären Baustellenzufahrten wieder zurück gebaut werden. Seitens der Gemeinde Chorin wurde angefragt, ob das eingebaute Material von den Baustellenzufahrten für die Ertüchtigung landwirtschaftlicher Wege in der Gemeinde Chorin zur Verfügung gestellt werden könnte.
Hinweise der Verwaltung: Im Rahmen eines vor Ort Termines am 10.05.2023 im Ortsteil Serwest wurde seitens der 50 Hertz Transmission GmbH das Vorhaben grundsätzlich befürwortet. Zwischen der Gemeinde Chorin und der 50 Hertz Transmission GmbH müsste eine schriftliche Vereinbarung, welche u.a. die grobe Menge und den Verbleib des Materials regelt, unterzeichnet werden. Beim vor Ort Termin am 10.05.2023 war auch Frau Heinz vom Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin anwesend. Durch Frau Heinz wurde darauf hingewiesen, dass es sich um zertifiziertes mineralisches Material handeln muss. Seitens des Biosphärenreservates könnte in diesem Zusammenhang eine Zustimmung für den Einbau des Materials für mehrere Wege in der Gemeinde Chorin erteilt werden, wenn diese in einer Lagekarte aufgeführt werden. Zusätzlich könnte sich die Gemeinde Chorin weiteres Material an einen Lagerplatz, welcher gegenüber der 50 Hertz Transmission GmbH benannt werden muss, zwischengelagert werden. Als mögliche Zwischenlagerplätze wurden seitens der Gemeinde Chorin in der Sitzung der Gemeindevertretung Chorin am 25.05.2023 eine Fläche am Bahnhof Golzow sowie eine Fläche „Am Neuen Land“ in Senftenhütte benannt. Das Vorhaben muss neben der Zustimmung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin auch mit dem Landkreis Barnim (Umweltamt, Sachgebiet Bodenschutzamt) abgestimmt werden.
Im Nachgang des vor Ort Termines vom 10.05.2023 wurden allen Beteiligten ein Protokoll übersandt. Durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wurde am 31.05.2023 folgende Mitteilung übersandt:
„Die Aussagen, die sich auf die Benutzung und den Erhalt der Pflasterstraße innerorts beziehen kann ich bestätigen. Was die dauerhafte Ertüchtigung von Wegen betrifft, müssen wir uns noch einmal verständigen. Auch wenn das Material aus dem temporären Wegebau der Leitungstrasse für die Unterhaltung von Gemeindewegen grundsätzlich (qualitative Eignung vorausgesetzt) genutzt werden kann, müssen vorerst die beiden Verfahren getrennt betrachtet werden. Wurde planfestgestellt, dass die Baustellenzufahrten zurückgebaut werden, dann ist die Planung auch so umzusetzen. Möchte 50-Hertz Mastzufahrten dauerhaft ertüchtigen, ist ein gesondertes Verwaltungsverfahren erforderlich, wozu ein entsprechender Antrag von Seiten 50-Hertz an den Landkreis Barnim, untere Naturschutzbehörde gerichtet werden muss. Sollen gemeindliche Wege (öffentlich gewidmet) unterhalten werden, ist das ein extra Verfahren über die Einvernehmensherstellung mit der Biosphärenreservatsverwaltung gemäß § 9 Punkt 2 NatSGSchorfhV. Um Synergien zwischen Bereitstellung des Wegebaumaterials und der zeitnahen Wegeunterhaltung zu nutzen, habe ich den Vorschlag gemacht, die in der Gemeinde geplanten Wegeunterhaltungsmaßnahmen auf einer Karte zusammenzufassen, um das Verfahren zu vereinfachen. Dabei kann es sich allerdings nur um öffentlich gewidmete Wege handeln, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde (Pflichtaufgaben ,z.B. Erschließung von Siedlungsteilen) erforderlich sind. Der Weg bei Golzow scheint diese Prämissen nicht zu erfüllen. Es handelt sich offensichtlich ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte Wege, die auch nicht vollständig als Wegeflurstück vorhanden sind. Das würde teilweise den Tatbestand des Wegeneubaus erfüllen und ein Befreiungsverfahren erfordern. Hinzu kommt, dass sich die Wege fernab von Siedlungen mitten in der Landschaft und am Rand (?) der Moorniederung eines Fließes befinden. Wenn Sie die Karte mit den geplanten Wegeunterhaltungsmaßnahmen fertigen, wären Angaben zum Grund der Maßnahme, zum Umfang der Unterhaltung (nur teilweise oder vollständig, Wegebreite, Masse und Art des einzubringenden Materials), Angaben zu betroffenen Gehölzen und/oder Biotopen und eventuell, wenn verfügbar Fotos hilfreich. Bei Wegen stellt sich auch oft die Frage, liegen sie noch auf dem Wegeflurstück?“
Eine Anfrage bei 50 Hertz Transmission GmbH hat ergeben, dass der Rückbau der Baustellenzufahrten gemäß Planfeststellungsbeschluss festgesetzt ist. Demnach wird sich 50 Hertz Transmission GmbH aufgrund der Mitteilung des Biosphärenreservates entsprechend an den Planfeststellungsbeschluss halten und den Wegebau in den vorgesehenen Leitungstrassen vornehmen, die Baustellenzufahrten in den Ausgangszustand zurück bauen und das Ausbaumaterial fachgerecht entsorgen.
Hiervon betroffen ist auch die Baustellenzufahrt in der Straße „Choriner Ende“ im Ortsteil Senftenhütte. Seitens des Ortsteils Senftenhütte wurde der Wunsch geäußert, die temporäre Baustellenzufahrt nicht zurück zu bauen. Durch das Bauamt der Amtsverwaltung wurde bereits erläutert, dass die temporäre Baustellenzufahrt in diesem Zustand nicht verbleiben kann und eine Lösung für die Straßenentwässerung problematisch und ggf. mit einem hohen finanziellen Kostenaufwand für die Gemeinde Chorin verbunden ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte entsprechend dem Planfeststellungsverfahren gehandelt und die temporären Baustellenzufahrten durch 50 Hertz Transmission GmbH zurück gebaut werden.
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