Vorlage - AA-028/2023
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Der Amtsausschuss beschließt entsprechend des Vorschlages des Amtsdirektors die Bestellung der Kameraden Peer Winkels zum Amtswehrführer, des Kameraden René Dörbandt zum 1. stellvertretenen Amtswehrführer und des Kameraden Fabian Gieseler zum 2. stellvertretenen Amtswehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre.
Sachverhalt: Im Juni 2023 endet die Amtszeit der Amtswehrführung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg, als Träger des örtlichen Brandschutzes, zur Durchführung der Anhörung verpflichtet. Dazu sind die Führungskräfte der Feuerwehren mit einzubeziehen.
Am 10.05.2023 fand die Anhörung der Führungskräfte zur Bestellung des Amtswehrführers und dessen Stellvertreter statt. Die Kandidaten erhielten die Möglichkeit, sich vor der Anhörung vorzustellen und ggf. Fragen der Kameradinnen und Kameraden zu beantworten.
Dem vorliegenden Ergebnis der Anhörung, wird folgende Besetzung im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre durch den Amtsdirektor vorgeschlagen:
Amtswehrführer Peer Winkels
Die Entscheidung zur Bestellung der Amtswehrführung trifft gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des BbgBKG der Träger des örtlichen Brandschutzes im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Barnim.
Das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister wurde mit Schreiben vom 23.05.2023 (Anlage 1) mit folgendem Hinweis hergestellt: Der Kamerad Fabian Gieseler hat innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Qualifikationen (Wehrführerlehrgang und Verbandsführer) gemäß § 4 Abs. 3 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehren (TVFF) zu erwerben. Die Kameraden Winkels und Dörbandt erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entscheidet der Amtsausschuss über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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