Vorlage - AA-028/2023

 
 
Betreff: Bestellung der Amtswehrführung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Ehrenbeamtenverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:37.12-AWF/2023
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.06.2023 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Benehmen KBM Entscheidungschreiben

Der Amtsausschuss beschließt entsprechend des Vorschlages des Amtsdirektors die Bestellung der Kameraden Peer Winkels zum Amtswehrführer, des Kameraden Renérbandt zum 1. stellvertretenen Amtswehrführer und des Kameraden Fabian Gieseler zum 2. stellvertretenen Amtswehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre.

 


Sachverhalt:

Im Juni 2023 endet die Amtszeit der Amtswehrführung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg, als Träger des örtlichen Brandschutzes, zur Durchführung der Anhörung verpflichtet. Dazu sind die Führungskräfte der Feuerwehren mit einzubeziehen.

 

Am 10.05.2023 fand die Anhörung der Führungskräfte zur Bestellung des Amtswehrführers und dessen Stellvertreter statt.

Die Kandidaten erhielten die Möglichkeit, sich vor der Anhörung vorzustellen und ggf. Fragen der Kameradinnen und Kameraden zu beantworten.

 

Dem vorliegenden Ergebnis der Anhörung, wird folgende Besetzung im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre durch den Amtsdirektor vorgeschlagen:

 

Amtswehrführer    Peer Winkels

  1. stellvertretender Amtswehrführer  Renérbandt
  2. stellvertretender Amtswehrführer  Fabian Gieseler.

 

Die Entscheidung zur Bestellung der Amtswehrführung trifft gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des BbgBKG der Träger des örtlichen Brandschutzes im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Barnim.

 

Das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister wurde mit Schreiben vom 23.05.2023 (Anlage 1) mit folgendem Hinweis hergestellt:

Der Kamerad Fabian Gieseler hat innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Qualifikationen (Wehrführerlehrgang und Verbandsführer) gemäß § 4 Abs. 3 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehren (TVFF) zu erwerben.

Die Kameraden Winkels und Dörbandt erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entscheidet der Amtsausschuss über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

4.800,- €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

2.700,- Euro

1260101-10105-5421000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

2.700,- Euro

1260101-10105-7421000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benehmen KBM Entscheidungschreiben (385 KB)