Vorlage - LI-020/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2023 die beiliegende Abwägungstabelle. Änderungen und Ergänzungen aus der Gemeindevertretersitzung wurden in der Abwägungstabelle vermerkt.
Sachverhalt:
1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Gemeinde Liepe Abwägung Trägerbeteiligung Entwurf Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 06.06.2023
Die Abwägung erfolgt im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung 1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB Gemeinde Liepe.
Mit Schreiben vom 03.03.2023 wurden insgesamt 29 Behörden und Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden und Verbände) über das Planvorhaben unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Insgesamt äußerten sich 20 Behörden und Träger öffentlicher Belange, einschließlich Verbände.
Seitens der Bürger wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 06.04.2023 in den Räumen des Bauamtes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz sowie auf der Homepage des Amtes stattfand, eine Stellungnahme mit abwägungsrelevanten Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Planvorhaben vorgebracht.
Im Rahmen der Abwägung zur Beschlussfassung waren insbesondere die Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (Abwägungstabelle Lfd. Nr. 8) zu den Belangen der Wasserwirtschaft (Hochwasserschutz bzw. Hochwasserrisikomanagement) und zu den Belangen des Immissionsschutzes zu beachten. Die Hinweise aus der Stellungnahme vom Oktober 2022 werden im Rahmen der Planfassung mit in die Begründung aufgenommen.
Mit Bezug auf die fachliche Stellungnahme des Landkreises Barnim (Abwägungstabelle Lfd. Nr. 13) wurde die Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Biosphärenreservates am 26.01.2023 beantragt.
Gegenstand des Entwurfes ist eine Naturschutzfachliche Prüfung und Bewertung für fünf Ergänzungsflächen. Eine Kartierung von besonders geschützten Biotopen bzw. die Erstellung gesonderter Karten war im Entwurf nicht möglich, da keine Baupläne zu konkreten Bauvorhaben vorliegen. Dies bezieht sich auch auf die wichtigen Bereiche zur Entwässerung von Liepe. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde müssen nach Kenntnis der konkreten Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren bearbeitet werden.
Die Gemeinde Liepe beabsichtigt weiterhin in der Flächenausweisung der Ergänzungsfläche 4 eine Bebauung bis in eine Tiefe von 40 Metern. Eingriffe in Natur und Landschaft sind bei konkreten Bauvorhaben zu bilanzieren und auszugleichen. Die Untere Naturschutzbehörde sieht bei einer Bebauungstiefe von 30 Metern bei einer straßenbegleitenden Bebauung bereits einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft, der ausgeglichen werden müsste (s. Abwägungstabelle unter Lfd. Nr. 13.3).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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