Vorlage - LI-021/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB, bestehend aus der Planfassung (Anlage 1) und der Begründung zur Planfassung (Anlage 2).
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung während der Dienstzeiten der Amts- verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.
Sachverhalt:
Verfahren Für die Klarstellungssatzung nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 wird kein Verfahren benötigt, es erfolgt lediglich der Beschluss als Satzung. Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 erfordert das Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB.
Aufstellungsbeschluss Am 03.04.2018 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe der Beschluss LI-017/2018 zur Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gefasst, der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 04/2018 vom 27.04.2018 bekannt gemacht.
Landesplanerische Stellungnahme Die Planung wurde mit Schreiben vom 04.02.2022 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) zur Anzeige gebracht. Die Grundsätze, Ziele und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanungsabteilung wurden der Gemeinde Chorin durch Schreiben der GL vom 10.03.2022 mitgeteilt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Offenlage in den Amtsräumen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz im Zeitraum vom 07.02 – 11.03.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 01/2022 vom 28.01.2022.
Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 04.02.2022 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 02.05.2022 äußerten sich 18 Träger öffentlicher Belange zur Satzung.
Abwägungs- und erneuter Offenlagebeschluss Die Behandlung der Stellungnahmen zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Liepe war für die Versammlung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 05.07.2022 vorgesehen. Mit gleichem Beschluss, LI/015/2022, wurde die erneute frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Auf Grundlage der eingegangenen Hinweise wurde der Vorentwurf zu einem 2. Vorentwurf überarbeitet.
Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Offenlage in den Amtsräumen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz im Zeitraum vom 05.09 – 05.10.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 08/2022 vom 26.08.2022.
Erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 12.08.2022 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 03.11.2022 äußerten sich 23 Träger öffentlicher Belange zur Satzung.
Abwägungs- und Offenlagebeschluss Die Behandlung der Stellungnahmen zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Liepe erfolgte durch die Versammlung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 06.12.2022. Mit gleichem Beschluss, LI-024/2022, wurde die erneute frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Auf Grund-lage der eingegangenen Hinweise wurde der Entwurf erarbeitet.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) Der Entwurf zur Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung konnte in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 06.04.2023 in den Amtsräumen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 02/2023 vom 24.02.2023.
Behördenbeteiligung Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 03.03.2023 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 06.04.2023 äußerten sich 20 Träger zur Satzung.
Überarbeitung des Entwurfes Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Der Entwurf wurde überarbeitet und in folgenden Punkten geändert: Die Hinweise des LfU Brandenburg gemäß BbgWG § 126 Abs. 3, Satz 3 bezüglich der wasserwirtschaftlichen Belange wurden in den Entwurf (Begründung) eingearbeitet. Dies betrifft u. a. Forderungen zum Hochwasserschutz und zum Hochwasserrisikomanagement und die dafür verbindlichen Rechtsgrundlagen. Die Hinweise des LfU Brandenburg bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Belange wurden in den Entwurf (Begründung) eingearbeitet. Dies betrifft u. a. die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, verbunden mit den dafür geltenden Rechtsgrundlagen.
Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen nicht die Grundzüge der Planung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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