Vorlage - NI-020/2023

 
 
Betreff: Vereinsförderung 2023: Antrag des SV Grün/Weiß Niederfinow e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
08.06.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Sportverein Niederfinow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Niederfinow, den Sportverein Grün/Weiß Niederfinow e. V. für die Instandsetzung des Sportplatzes im Haushaltsjahr 2023 mit einer Zuwendung in Höhe von ______________ Euro zu unterstützen. Der Sportverein Grün/Weiß Niederfinow e. V. erhält einen Zuwendungsbescheid über die bewilligte Zuwendungssumme.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 22. Mai 2023 hat der Sportverein Grün/Weiß Niederfinow e. V. einen Antrag auf Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.000,00 Euro für die Instandsetzung des Sportplatzes gestellt (vgl. Anlage 1).

 

Im Haushalt 2023 der Gemeinde Niederfinow wurden 2.500,00 Euro im Rahmen der Vereinsförderung unter der Kontierung 2810102 - 70100 - 5318000 eingeplant.

 

Auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Niederfinow waren die Vereine aufgefordert, bis zum Stichtag 30. Juni 2022, ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2023 einzureichen.

 

Mit Beschluss NI-033/2022 vom 13. Oktober 2022 wurde dem Verein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V. ein Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 2.500,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023 gewährt.

 

Somit stehen für die Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2023 keine weiteren Mittel zur Verfügung.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Im Haushalt der Gemeinde Niederfinow wurde im Budget Heimat und Kulturpflege 5.000,00 Euro, im Rahmen der kulturellen Betreuung (Kontierung 2810102 - 70100 5271600) eingeplant. Diese Mittel stehen noch zur Verfügung und können als Deckungsquelle verwendet werden. 

 

Zu beachten ist, dass bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes die Bestimmungen des Vergaberechts einzuhalten sind. D. h., dass bei Liefer- und Dienstleistungen Aufträge bis 1.000,00 Euro ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens als Direktauftrag über den Einzelhandel (einschließlich Internethandel) abgewickelt werden dürfen. Bei der Direktvergabe ist ein formloser Preisvergleich ausreichend. Das Ergebnis des formlosen Preisvergleichs ist aktenkundig zu machen. Bei Liefer- und Dienstleistungen bis 10.000,00 Euro ist die Verhandlungsvergabe bzw. die freihändige Vergabe anzuwenden. Dem Verhandlungsverfahren bzw. der freihändigen Vergabe muss stets die Einholung von mindestens drei Angeboten vorausgehen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

 Euro

2810102 - 70100 - 5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

2810102 - 70100 - 7318000

Bemerkungen/Erläuterungen:

gliche Deckungsquelle:

5.000,00 Euro Kontierung 2810101 - 70100 - 5271600

(Heimat- und Kulturpflege / kulturelle Betreuung)

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Sportverein Niederfinow (1954 KB)