Vorlage - CH-040/2023

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss: Errichtung Unterstand auf dem Spielplatz in Neuehütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Neuehütte Vorberatung
30.06.2023 
Ortsbeirat Neuehütte      
Ortsbeirat Neuehütte Vorberatung
14.11.2023 
Ortsbeirat Neuehütte      
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.11.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Vorberatung
30.11.2023 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt  (CH-040/2023)  
25.01.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.12.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgestellt   
23.01.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
17.01.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Präsentation Neuehütte

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt zur Frage der Errichtung eines Unterstandes auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe erfolgt eine Einwohnerversammlung zur Information und zum Austausch. In der zweiten Stufe erfolgt eine schriftliche Befragung zum Vorgang.


Sachverhalt:

Der Ortsteil Neuehütte in der Gemeinde Chorin hält die Errichtung eines Unterstandes (Hütte) am Standort Spielplatz Neuehütte für die Senioren- und Jugendarbeit für erforderlich.

 

Eine Vorortbegehung und Inaugenscheinnahme der Räume im Haupthaus des ehemaligen Ferienobjektes (Waldstraße 16, Gemarkung Neuehütte, Flur 1, Flurstück 132) am 15. Dezember 2022 ergab, dass diese Räumlichkeiten nicht geeignet sind.

 

Auf der Sitzung der Gemeindevertreter der Gemeinde Chorin am 26. Januar 2023 erhielt die Amtsverwaltung den Auftrag, Vorschläge für einen Spielplatzunterstand zu unterbreiten.

 

Ein möglicher Standort auf dem Spielplatz in Neuehütte, mit den Abmaßen von ca. 4 x 4 m, wurde geprüft ist der Skizzierung (vgl. Anlage 1) zu entnehmen.

 

Nachfolgende drei Varianten werden unterbreitet (vgl. Anlage 2). Anschaffungskosten variieren je nach Anbieter und Angebot.

  • Variante 1 - Material Aluminium viereckig, Anschaffungskosten ca. 3.000,00 bis 5.000,00 Euro,
  • Variante 2 - Material Holz sechseckig, Anschaffungskosten ca. 2.000,00 bis 3.000,00 Euro und
  • Variante 3 - Material Holz viereckig, Anschaffungskosten ca. 2.000,00 bis 5.000,00 Euro.

 

Weitere Arbeiten und Kosten entstehenr:

  • Reifen und Wippe versetzen durch Baubetriebshof (Kosten/Stundenanteil berücksichtigen),
  • Erd-/Pflasterarbeiten und Fundament ca. 4x4 m (ca. 200,00 Euro /m² = ca. 3.200,00 Euro),
  • Aufbau der Hütte durch Baubetriebshof (Kosten/Stundenanteil berücksichtigen) oder
  • Aufbau der Hütte durch Firma / Aufbauservice (ca. 1.500,00 - 2.000,00 Euro),
  • Ausstattung mit Mobiliar ca. 2.000,00 8.000,00 Euro (Varianten 1 3 vgl. Anlage 3),
  • Lieferkosten variieren für Hütte und Mobiliar je nach Anbieter und 
  • mit Folgekosten für Pflege und Instandhaltung ist voraussichtlich erst in 5 Jahren zu rechnen.

 

Die Kosten von ca. 20.000,00 Euro sind im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin OT Neuehütte für das Jahr 2024 zu veranschlagen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

im Finanzplanzeitraum keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

24.000,00 Euro

5510201-34702-0961010/7851000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Kosten von ca. 24.000,00 Euro sind im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin OT Neuehütte zu veranschlagen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Im Ergebnis des Ortsbeirates Neuehütte vom 30. Juni 2023 wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Pavillons mit einem Maß von 4 x 4 m zu klein bemessen sind. Dem Zweck dienlich ist ein Maß von 6 x 4 m. Die Lage soll diagonal gegenüber vom ursprünglichen Standort sein (vgl. Anlage 4).

 

Es sollen 2 Varianten als mögliche Standorte geprüft werden:

 

-          Variante 1: rechts vom Eingang (ohne Bebauung) und

-          Variante 2: links vom Eingang (bebaut mit 2 Spielgeräten).

 

Regionale Anbieter sollen bevorzugt einbezogen werden.

 

Auch soll die Standsicherheit der dort befindlichen Bäume geprüft werden.

 

Prüfung der Verwaltung zur Standsicherheit der Bäume in den Varianten 1 und 2:

 

Es liegen keine sichtbaren Erkrankungen und Schäden vor, welche die Standsicherheit der vorhandenen Bäume beinträchtigen.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Bei Bebauungen sind zwingend die tatsächlichen Ausmaße der vorhandenen Bäume zu beachten. Dabei ist auf die exakte Darstellung der tatsächlichen Kronentraufe (Kronenausmaß) zu achten. Aufgrund der Kronenausmaße der vorhanden Bäume für den Bereich der Variante 1, ist davon auszugehen, dass der Wurzelbereich den Bereich der Variante 1 vollständig umfasst.

 

Da im Wurzelbereich von Bäumen keine Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen, ist von einer Umsetzung des Vorhabens im Bereich der Variante 1 dringend abzuraten. Auch Schutzmaßnahmen können nicht garantieren, dass Schäden an den Bäumen vermieden werden und die Erhaltung der Bäume sichergestellt ist. Eine Entscheidung für die Variante 1 würde zwangsläufig die Fällung der Linde bedeuten.

 

Bei der Variante 2 ist der Wurzelbereich der vorhandenen Bäume nicht so starkt betroffen. Eine Bebauung in diesem Bereich ist möglich, die beiden vorhandenen Spielgeräte sind umsetzbar (vgl. Anlage 4).

 

Nach aktueller Marktrecherche belaufen sich die Kosten für die Herstellung und Montage eines Pavillons 6 x 4 m mit Satteldach (Traufhöhe 2,30 m und Firsthöhe 2,70 m) sowie von 2 x je 3 m Tisch-Bankgarnitur bei einem regionalen Anbieters auf netto 19.900,00 Euro.  

 

Zu beachten ist, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten sind. Regionale Anbieter werden bei der Angebotsbeiziehung im Rahmen des Vergabevorgangs berücksichtigt.

 

Ergänzungen aus der Beratungsfolge:

 

Im Ergebnis des Ortsbeirates Neuehütte vom 14. November 2023 wurde die Errichtung des Unterstandes auf der Fläche der Variante 2 beführwortet.

 

Folgende Hinweise/Vorschläge bittet der Ortsbeirat Neuehütte mit aufzunehmen:

 

  1. Favorisiert wird ein Unterstand aus dem Material Aluminium,
  2. dieser sollte abschließbar sein,
  3. die Möglichkeit eines Wasser- und Stromanschluss ist zu prüfen und
  4. das Mobiliar soll nicht fest instaliert werden - bevorzugt werden Tische und Stühle, welche flexibel vertstellbar und auch stapelbar sind.

 

Hinweis der Verwaltung zu den Hinweisen/Vorschlägen des Ortsbeirates Neuehütte:

 

In Anbetracht dessen, was der Ortsbeirat Neuehütte vorgeschlagen hat, steht möglicherweise die Auskömmlichkeit der Mittel in Frage. Es ist davor auszugehen, dass ein Wasser- und Stromanschluss die geplanten Aufwendungen erheblich überschreiten wird. Aus diesem Grund ist je nach Leistbarkeit der Gemeinde Chorin (Verfügbarkeit der Mittel) eine schrittweise Umsetzung des Vorhabens in Betracht zu ziehen. 

 

Auch ist zu bedenken, dass es sich bei einem abschließbaren Unterstand mit Strom- und Wasseranschluss um einen geschlossenen / umbauten Raum und somit um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt, welche einer Baugenehmigung bedarf.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Errichtung eines Unterstandes (Hütte) auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte und spricht sich für die Variante __ für den Unterstand sowie die Variante __ für das Mobiliar aus. Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 20.000,00 Euro werden in 2024 aus dem Haushalt der Gemeinde Chorin zur Verfügung gestellt. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Unterstandes (Hütte) und Ausstattung mit Mobiliar auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte durchzuführen.

 

wird wie folgt geändert:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Errichtung eines Unterstandes (Hütte) auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte. Der Unterstand soll auf der Freifche der Variante 2 (Anlage 4 zu BV CH-040/2023) errichtet werden.

 

Im Ergebnis des Finanzausschusses am 12. Dezember 2023 wurde folgende Vorgehensweise festgelegt:

 

Zur Frage der Errichtung eines Unterstandes auf dem Spielplatz der Gemeinde Chorin im Ortsteil Neuehütte erfolgt eine Bürgerbeteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe erfolgt eine Einwohnerversammlung zur Information und zum Austausch. In der zweiten Stufe erfolgt eine schriftliche Befragung zum Vorgang.

 

Der Beschlussvorschlag wird daher erneut wie folgt geändert:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt zur Frage der Errichtung eines Unterstandes auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe erfolgt eine Einwohnerversammlung zur Information und zum Austausch. In der zweiten Stufe erfolgt eine schriftliche Befragung zum Vorgang.

 

Beschlussfassung:

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Präsentation Neuehütte (157 KB)