Vorlage - BR-047/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die gemäß Anlage 1 markierten Straßen wie folgt zu benennen: ___________________________ .
Sachverhalt:
Die Benennung oder Umbenennung von Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie sonstigen Einrichtungen ist Angelegenheit der Kommune. Sie dient der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet. Die Entscheidung über die Benennung oder Umbenennung obliegt demzufolge der Gemeindevertretung Britz.
Mit der Bebauung der ehemaligen Eisengießerei Britz ist die Zuteilung von Hausnummern notwendig. In der beigefügten Planzeichnung Teil A sind die einzelnen Straßenverläufe aufgeführt. Die dort bezeichneten „Planstraßen A – E“ sowie der westliche „Wohnweg“ sollen einen Straßennamen erhalten. Das Gebäude 1 am v. g. „Wohnweg“ trägt aktuell die Bezeichnung „Eisenwerkstraße 10 a“ und soll ebenfalls eine neue Bezeichnung erhalten. Zufahrten zum Wohngebiet sollen aus südwestlicher Richtung über die „Eisenwerkstraße“ (Planstraße A) und aus nördlicher Richtung über die „Herrmannstraße“ (Planstraße D) erfolgen.
Durch den Grundstückseigentümer wurde die Straßenbezeichnung „Eisenwerkring“ als mögliche Straßenbezeichnung vorgebracht. Dieser Vorschlag kann durch die Gemeinde angenommen oder verworfen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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