Vorlage - NI-022/2023
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Die Gemeinde Niederfinow gewährt dem Amt Britz-Chorin-Oderberg einen Investitionszuschuss in Form einer Zuwendung für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Niederfinow. Die Zuwendungshöhe wird in Abhängigkeit von dem Ergebnis eines ergänzenden Kreisentwicklungsbudgetantrages in 2024 konkret festgesetzt und beträgt höchstens 330 T€ und ist in der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen.
Sachverhalt: Das Feuerwehrgerätehaus Niederfinow befindet sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand. Im aktuellen Gefahrenabwehrbedarfsplan ist hierzu ausgeführt: „Dieses Gebäude erfüllt lediglich im Bereich der organisatorischen Maßnahmen die normativen Vorgaben mit Einschränkungen. Zentrale Einrichtungen eines Feuerwehrhauses sind nicht oder nur eingeschränkt vorhanden. Die Außenanlagen halten keine ausgewiesenen Parkflächen für die Einsatzkräfte bereit. Der Schulungsraum und die Fahrzeughalle sind zu klein. Sicherheitsabstände können nicht eingehalten werden. Sanitäre Anlagen sind nicht vorhanden. Die Einsatzkleidung wird in der Fahrzeughalle gelagert. Abgase werden nicht wirksam abgesaugt. Dieses Gebäude ist nicht für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet.“ Da die Sanierung im Bestand ausscheidet, hat sich der Amtsausschuss mit Beschluss AA-033/2018 am 06.09.2018 dafür ausgesprochen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Niederfinow über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit der Gemeinde Niederfinow zu schließen. Darüber hinaus wurde der Amtsdirektor am 07.11.2019 mit Beschluss AA-061/2019 vom Amtsausschuss beauftragt, die Planungsleistung für ein neues Feuerwehrgerätehaus bis zur Leistungsphase 4 für die Vorbereitung der Beantragung der Fördermittel vorzunehmen. Weiterhin wurde der Planungsbeginn auf das Jahr 2020 und der Baubeginn vorbehaltlich einer auskömmlichen Finanzierung auf das Jahr 2021 festgelegt. Im Zuge der Beschlussumsetzung und der damit verbundenen Beteiligung der kommunalen Gremien ist die Bauplanung erstellt und genehmigt worden. Darauf aufbauend erteilte die Bauordnungsbehörde des Landkreises am 28.01.2022 die Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus am neuen Standort in Niederfinow. Zur finanziellen Unterstützung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme gewährte der Landkreis Barnim im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget am 26.07.2022 einen Betrag von 169.287,85 €. Das Ministerium für Inneres und Kommunales beteiligte sich mit einer Zuwendung von 470.000 €. Somit stehen 639.287,85 € Fördermittel zur Verfügung. Nach der Gewährung von Zuwendungen und öffentlichen Fördermitteln durch das MIK und den Landkreis Barnim (Kreisentwicklungsbudget - KEB) wurden im Jahr 2022 die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Für die Deckung der periodischen Baupreissteigerung erfolgte im Jahre 2022 die Einplanung zusätzlicher Eigenmittel. Die ersten vier Gewerke, hier mit ca. 40 % der Gesamtbaukosten eingeschätzt, wurden im Jahr 2022 öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung der Angebote wurde jedoch eine Kostenerhöhung von ca. 21 % gegenüber der Kostenberechnung festgestellt. Die Hochrechnung auf die gesamte Bauleistung ergab, dass eine finanzielle Deckung der Maßnahme trotz Anpassung nach dem Baukostenindex aus August 2022 nicht mehr möglich ist. Die Vergabeverfahren mussten aufgehoben werden. Der Eigenanteil beläuft sich aktuell bereits auf über 960.000 € und wird durch die Erhebung einer investiven Amtsumlage, zu welcher die amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 139 BbgKVerf herangezogen werden, über mehrere Haushaltsjahre bereitgestellt. Eine Investition in dieser Größenordnung bindet einen Großteil der finanziellen Mittel des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Eine weitere Erhöhung der investiven Amtsumlage ist aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit der Haushalte der Gemeinden nicht möglich. Die Maßnahme kann nur durchgeführt werden, wenn weitere Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf eine weitere und zusätzliche Zuwendung i.H.v. 330.000 € aus dem Kreisentwicklungsbudget wurde am 22.05.2023 vom zuständigen Ausschuss des Kreistages abgelehnt. In der Verwaltungsvorlage heißt es hierzu: „Da dieses Projekt im Rahmen der Bewertung durch den Kreisbrandmeister nicht genügend Punkte erzielt hat und das Budget ausgeschöpft ist, kann das Projekt nicht gefördert werden.“
Dies ist bedauerlich und könnte das vorläufige Ende für die aktuell umfangreichste Investition in die Gefahrenabwehr im Amt Britz-Chorin-Oderberg bedeuten. Daher stellte die Amtsverwaltung für das Jahr 2024 einen erneuten Antrag auf Förderung durch das Kreisentwicklungsbudget, da der ergänzende Zuschuss auch erst im kommenden Jahr benötigt wird. Der Gemeinde Niederfinow wird vorgeschlagen, den Fehlbetrag dieser Amtsinvestition aus eigenen Haushaltsmitteln zu decken. Der Zuschussbedarf von Niederfinow im Jahr 2024 würde ggf. durch eine erneute Zuwendung aus dem Kreisentwicklungsbudget in der Höhe gemindert werden. Auch wenn angesichts der angespannten finanziellen Situation des Landkreises keine vollständige Gewährung der zusätzlichen 330 T€ Förderung aus dem Kreisentwicklungsbudgetmittel möglich sein sollte, so wäre auch eine anteilige Entlastung äußerst wertvoll, um den Haushalt der Gemeinde Niederfinow zu entlasten. Da im Falle einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde Niederfinow die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert wäre, könnte in diesem Falle zeitnah mit dem erneuten Vergabeverfahren und anschließend mit dem Baubeginn fortgefahren werden. Beim Landkreis als Fördermittelgeber ist ein „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ beantragt worden, um die förmlichen Bewilligungsvoraussetzungen für zusätzliche KEB-Mittel in 2024 zu wahren.
Die Fragestellung, ob die Gemeinde Niederfinow sich an der Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses Niederfinow des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beteiligen darf, ist vom Ministerium für Inneres und Kommunales nach Einbindung durch die Kommunalaufsicht Barnim wie folgt beantwortet worden: „…aus haushaltsrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich des beabsichtigten Investitionszuschusses einer Gemeinde an ihr Amt für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Gebiet dieser Gemeinde keine Bedenken. Zwar ist das Amt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG Träger der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Amt die Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgabe vollständig aus eigener Kraft sicherstellen muss. Vielmehr erhebt das Amt gemäß § 139 Abs. 1 BbgKVerf, soweit die sonstigen Finanzmittel den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf nicht decken, eine Umlage von den amtsangehörigen Gemeinden. Erbringt das Amt Leistungen, die ausschließlich oder in besonders großem oder besonders geringem Maße einzelnen amtsangehörigen Gemeinden zustattenkommen, so kann der Amtsausschuss für diese amtsangehörigen Gemeinden eine ausschließliche Belastung oder eine nach dem Umfang näher zu bestimmende Mehr- oder Minderbelastung beschließen. Es wäre somit zulässig, die von Ihnen beschriebene Deckungslücke durch Festlegung einer entsprechend hohen Amtsumlage auf alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes umzuverteilen. Soweit die Gemeinde Niederfinow in besonders großem Maße von dieser Maßnahme profitiert, käme ggf. auch eine ausschließliche Belastung dieser Gemeinde in Betracht. Zumindest letzteres käme im wirtschaftlichen Ergebnis einem entsprechend hohen Zuschuss der Gemeinde an das Amt gleich. Insoweit sind keine Gründe ersichtlich, die es der Gemeinde verbieten, für den Bau des Feuerwehrgerätehauses einen Investitionszuschuss an das Amt zu leisten.“ Rechtlich gesehen ist eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Niederfinow in diesem Fall zulässig. Zu betrachten wären jedoch noch die finanziellen Gegebenheiten. Hierzu wird auf nachfolgende Darstellung zu den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzhaushalt bei einem Investitionszuschuss in der maximalen Höhe von 330 T€ verwiesen.
Stand: 26.05.2023
Unter der Berücksichtigung eines gemeindlichen Zuschusses von 330 T€ an das Amt für das Feuerwehrgerätehaus verbleibt eine ausreichende Liquidität von ca. 246 T€. Hierbei sind die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Kita Niederfinow einbezogen. In den Folgejahren ist mit einer Ergebnisauswirkung im Haushalt von ca. 4,1 T€ jährlich auszugehen. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass einer Bezuschussung weder rechtlich noch wirtschaftlich etwas entgegensteht. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Beantragung der zusätzlichen Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget beläuft sich die tatsächliche Inanspruchnahme der gemeindlichen Liquidität im günstigsten Falle auf 0 € und im ungünstigsten Falle auf 330 T€.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Die ursprüngliche Vorlage wurde am 22. Juni 2023 im Entwicklungsausschuss beraten. Das dargestellte Vorgehen wurde grundsätzlich befürwortet – gleichwohl wurde der Verwaltung weiterhin nahegelegt, die kommunalrechtliche Verfahrensweise und Zulässigkeit erneut abzuprüfen. Hierzu gab es am 06.07.2023 ein Gespräch zwischen der Kommunalaufsicht und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, in dem folgendes festgehalten werden konnte:
Ein Vertragsentwurf unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (VV zu § 44 LHO) wurde kurzfristig durch die Verwaltung erstellt und am 10.07.2023 mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Beschlussvorlage NI-022/2023 wird für den 13.07.2023 entsprechend angepasst und um den Vertragsentwurf ergänzt. Die Sitzung des Amtsausschusses mit gleichlautender Beschlussfassung ist für den 27.07.2023 vorgesehen.
Sollten sowohl die Gemeinde Niederfinow als auch der Amtsausschuss zustimmen, kann der als Anlage beigefügte Vertrag unterschrieben und das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Niederfinow beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Niederfinow und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg gemäß der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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