Vorlage - OD-038/2023

 
 
Betreff: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
26.09.2023 
Entwicklungsausschuss Oderberg zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.10.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karte1 Berl.-Straße, Ebw. Chaussee
Anlage 4 Karte 2 Schwedter- u. Angermünder Straße
Anlage 5 Karte 3 Seidel-, Schmidtstraße, Festung
Anlage 6 Karte 4 Neuendorf
Anlage 7 Karte 5 Am Friedenshain
Anlage 8 Karte 6 Brodowiner Straße
Anlage 9 Karte 7 Kiefern-Fliederweg Waldstraße
Anlage 10 Karte 8 Oberkietz
Anlage 11 Karte 9 Seidelstr. bis Stahlbau
Anlage 12 Karte 10 Teufelsberg

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Oderberg. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Stadt Oderberg alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Stadt betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Stadt legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung und des Winterdienstes fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 27.05.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Stadt Oderberg machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. In öffentlicher Sitzung des Entwicklungsausschusses sollen Detailfragen zur Satzungsüberarbeitung, insbesondere des Straßenverzeichnisses geklärt und festgelegt werden. Die hier vorliegende Fassung hat als Vorschlag der Verwaltung vorerst das bisherige Straßenverzeichnis unverändert übernommen.     

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

26.250,00 Euro

5450101-80102-4321040

Aufwendungen

35.000,00 Euro

5450101-80102-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

26.250,00 Euro

5450101-80102-6321040

Auszahlungen

35.000,00 Euro

5450101-80102-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (184 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (129 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karte1 Berl.-Straße, Ebw. Chaussee (82 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karte 2 Schwedter- u. Angermünder Straße (94 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Karte 3 Seidel-, Schmidtstraße, Festung (90 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Karte 4 Neuendorf (104 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 Karte 5 Am Friedenshain (132 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 Karte 6 Brodowiner Straße (99 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 9 Karte 7 Kiefern-Fliederweg Waldstraße (135 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 10 Karte 8 Oberkietz (139 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 11 Karte 9 Seidelstr. bis Stahlbau (79 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 12 Karte 10 Teufelsberg (73 KB)