Vorlage - OD-038/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Oderberg. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt: Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Stadt Oderberg alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Stadt betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird. Die Stadt legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung und des Winterdienstes fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 27.05.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Stadt Oderberg machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. In öffentlicher Sitzung des Entwicklungsausschusses sollen Detailfragen zur Satzungsüberarbeitung, insbesondere des Straßenverzeichnisses geklärt und festgelegt werden. Die hier vorliegende Fassung hat als Vorschlag der Verwaltung vorerst das bisherige Straßenverzeichnis unverändert übernommen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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