Vorlage - CH-043/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin.
Sachverhalt: Die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin vom 20.07.2021, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 7 vom 30.07.2021, ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Das neuerrichtete multifunktionale Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im OT Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 61 ist am 01.03.2023 in Betrieb genommen worden. Es soll vornehmlich dem Sportverein SG Brodowin 63 e.V. für die Ausübung des Freizeitsports zur Verfügung stehen.
Die Aufnahme des DGH in die o.g. Satzung schafft die rechtliche Voraussetzung dafür, den Gemeindeteil des Hauses (siehe Anlage 1) auch allen anderen öffentlichen und privaten Personen der Gemeinde Chorin für eine Nutzung zu den Konditionen der Satzung zugänglich zu machen und zur Nutzung freizugeben. Die Benutzung durch die Seniorengruppe Brodowin sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Brodowin, die bereits zur Dauernutzung in diesem Haus angemeldet sind, geht einer Nutzungsvergabe an Privatpersonen vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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