Vorlage - AA-036/2023 IV
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Sachverhalt:
Für die Substanzbewertung der Feuerwehrgerätehäuser wurde im Zeitraum von 2019 bis 2021 die Bestandsaufnahmen durchgeführt. Hierfür wurden die Gebäude der Ortswehren besichtigt, fehlende Bestandspläne erstellt und die bauliche Substanz bewertet.
Die zweite Version der Dokumentation wurde dem Bauausschuss mit der Informationsvorlage AA-065/2022 IV am 01.12.2022 vorgelegt. In der Version vom 24.11.2022 wurde der Gefahrenabwehrbedarfsplan vom 20. September 2022 mit den Defiziten aus der Gebäudeunterhaltung abgeglichen und die bereits durchgeführten Instandsetzungsarbeiten berücksichtigt. Zur besseren Unterscheidung der Forderungen aus dem Gefahrenabwehrbedarfsplan und der Notengebung des Bestandes durch das Ingenieurbüro für Innovative Sicherheitslösungen (IFIS-FR) wurden diese rot gekennzeichnet.
Basierend auf der Bewertung der Bausubstanz für die reinen Instandsetzungsmaßnahmen sind Kosten entsprechend Anlage ermittelt worden. Investitionsmaßnahmen sind lediglich für den zwingend notwendigen Einbau von Abgasabsauganlagen für die Standorte Parstein, Serwest, Senftenhütte und Brodowin enthalten.
In der überarbeiten Version Stand Juli 2023 wurden die in diesem Jahr vorgenommenen Maßnahmen berücksichtigt und die Dokumentation fortgeschrieben. |
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