Vorlage - NI-027/2023

 
 
Betreff: Analyse und Erfassung der Eignungsflächen für Freiflächenanlagen "Photovoltaik" für die Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.09.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Erarbeitung einer Analyse und Erfassung der Eignungsflächen für Freiflächenanlagen "Photovoltaik" für die Gemeinde Niederfinow.

 

Die Gemeindevertretung Niederfinow genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 12.000,00 Euro.

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Produktsachkonto 5410101-70601-5221000.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Leistungsbild:

Die Ermittlung von Potenzialflächen erfolgt GIS-gestützt auf Grundlage von zuvor festgelegten Flächen mit Positivkriterien (Gunstflächen) und Negativkriterien (Ausschlussflächen). Hierfür sind die erforderlichen digitalen Daten zu recherchieren und zu beschaffen.

Es kommen u. a. folgende Daten in Betracht:

-          Flächennutzungsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

-          digitale Topographische Karten und aktuell verfügbare Luftbilder

-          digitale Flächendaten der Regionalplanung (Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungsgebiete)

-          digitale Daten zu Schutzgebieten, Bodenkarten, Biotop- und Nutzungstypenkartierung

-          Infrastrukturanlagen

-          Altlasten

-          Konversionsflächen

-          digitale Geländemodelle

 

Kriterienkatalog :

r die Ermittlung der Potenzialflächen wird ein Kriterienkatalog für (Abstands-) Flächen mit

Positivkriterien, die für PVFA geeignet (Gunstflächen) sind und mit Negativkriterien, auf denen PVFA auszuschließen (Ausschlussflächen) sind, erarbeitet.

Die Kriterien ergeben sich insbesondere aus raumordnerischen, städtebaulichen und natur-

schutzrechtlichen Belangen und sind in Einklang mit den hoheitlichen Planungen der

Gemeinde zu bringen.

r die Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Potenzialflächenermittlung wird empfohlen,

den Kriterienkatalog mit der unteren Bauaufsichtsbehörde oder dem Träger der Regional-

planung oder der Raumordnungsbehörde abzustimmen.

 

PVFA-Potenzialflächenermittlung und Abwägung:

Die zuvor festgelegten Kriterien werden GIS-gestützt angewendet. Hierbei werden zunächst

auf der Fläche des Gemeindegebietes die zuvor festgelegten Ausschlussflächen

kartographisch überlagert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Überprüfung der zuvor

festgelegten Gunstflächen auf Geeignetheit. Die dann noch verbleibenden sogenannten

 Weißflächen“ stellen dann potenzielle Flächen dar, die der weiteren Abwägung unterworfen

 werden. In einem letzten Schritt würden die ermittelten „Weißflächen“ auf die tatsächliche Geeignetheit für die PV-Nutzung geprüft. Hierfür sind geeignete „weiche“ Kriterien zu entwickeln. Durch

eine geeignete Auswahl und Definition von Abwägungskriterien erhält die Gemeinde zudem

eine Steuerungsfunktion hinsichtlich der Errichtung von PFVA. Es sind u. a. die Mindestflä-

chengröße, Exposition, Geländeverhältnisse, Erschließungssituation, Nähe zum Netzver-

knüpfungspunkt und ggf. Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Zudem sind hier städte-

bauliche Belange (Stadtentwicklung) in die Flächenauswahl einzubeziehen.

Die letztlich final ermittelten Potenzialflächen sollten einmal begangen und auf ihre aktuelle

Nutzung überprüft werden, um die tatsächliche Geeignetheit zu bestätigen.

Die gesamte Potenzialflächenermittlung wird in einem Ergebnisbericht mit Kartenanlagen

dokumentiert.

 

Mittel wurden für die Planung im Haushalt 2023 nicht eingestellt.

Zur Deckung können noch zur Verfügung stehende Mittel aus der Straßenunterhaltung in Höhe von 12.000,00 Euro als Deckungsquelle genutzt werden.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

Keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

12.000,00 Euro

5110105-70601-5211010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Deckungsquelle:

5410101-70601-5221000

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen