Vorlage - NI-027/2023
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Erarbeitung einer Analyse und Erfassung der Eignungsflächen für Freiflächenanlagen "Photovoltaik" für die Gemeinde Niederfinow.
Die Gemeindevertretung Niederfinow genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 12.000,00 Euro. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Produktsachkonto 5410101-70601-5221000.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Ermittlung von Potenzialflächen erfolgt GIS-gestützt auf Grundlage von zuvor festgelegten Flächen mit Positivkriterien (Gunstflächen) und Negativkriterien (Ausschlussflächen). Hierfür sind die erforderlichen digitalen Daten zu recherchieren und zu beschaffen. Es kommen u. a. folgende Daten in Betracht: - Flächennutzungsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - digitale Topographische Karten und aktuell verfügbare Luftbilder - digitale Flächendaten der Regionalplanung (Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungsgebiete) - digitale Daten zu Schutzgebieten, Bodenkarten, Biotop- und Nutzungstypenkartierung - Infrastrukturanlagen - Altlasten - Konversionsflächen - digitale Geländemodelle
Kriterienkatalog : Für die Ermittlung der Potenzialflächen wird ein Kriterienkatalog für (Abstands-) Flächen mit Positivkriterien, die für PVFA geeignet (Gunstflächen) sind und mit Negativkriterien, auf denen PVFA auszuschließen (Ausschlussflächen) sind, erarbeitet. Die Kriterien ergeben sich insbesondere aus raumordnerischen, städtebaulichen und natur- schutzrechtlichen Belangen und sind in Einklang mit den hoheitlichen Planungen der Gemeinde zu bringen. Für die Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Potenzialflächenermittlung wird empfohlen, den Kriterienkatalog mit der unteren Bauaufsichtsbehörde oder dem Träger der Regional- planung oder der Raumordnungsbehörde abzustimmen.
PVFA-Potenzialflächenermittlung und Abwägung: Die zuvor festgelegten Kriterien werden GIS-gestützt angewendet. Hierbei werden zunächst auf der Fläche des Gemeindegebietes die zuvor festgelegten Ausschlussflächen kartographisch überlagert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Überprüfung der zuvor festgelegten Gunstflächen auf Geeignetheit. Die dann noch verbleibenden sogenannten „Weißflächen“ stellen dann potenzielle Flächen dar, die der weiteren Abwägung unterworfen werden. In einem letzten Schritt würden die ermittelten „Weißflächen“ auf die tatsächliche Geeignetheit für die PV-Nutzung geprüft. Hierfür sind geeignete „weiche“ Kriterien zu entwickeln. Durch eine geeignete Auswahl und Definition von Abwägungskriterien erhält die Gemeinde zudem eine Steuerungsfunktion hinsichtlich der Errichtung von PFVA. Es sind u. a. die Mindestflä- chengröße, Exposition, Geländeverhältnisse, Erschließungssituation, Nähe zum Netzver- knüpfungspunkt und ggf. Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Zudem sind hier städte- bauliche Belange (Stadtentwicklung) in die Flächenauswahl einzubeziehen. Die letztlich final ermittelten Potenzialflächen sollten einmal begangen und auf ihre aktuelle Nutzung überprüft werden, um die tatsächliche Geeignetheit zu bestätigen. Die gesamte Potenzialflächenermittlung wird in einem Ergebnisbericht mit Kartenanlagen dokumentiert.
Mittel wurden für die Planung im Haushalt 2023 nicht eingestellt. Zur Deckung können noch zur Verfügung stehende Mittel aus der Straßenunterhaltung in Höhe von 12.000,00 Euro als Deckungsquelle genutzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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