Vorlage - LI-024/2023
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Liepe. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt: Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Liepe alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird. Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 25.02.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Liepe machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf zwei Sommerreinigungen reduziert worden. Neu berücksichtigt wurde der Winterdienst vom Abzweig Kirchstraße zur Kita „Bergspatzen“. Diese heute vorliegende Fassung ist der Vorschlag der Verwaltung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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