Vorlage - LI-024/2023

 
 
Betreff: Straßenreinigungs- und Winterdienstssatzung der Gemeinde Liepe
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
03.09.2024 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karte 1
Anlage 4 Karte 2
Anlage 5 Karte 3
Anlage 6 Karte 4
Anlage 7 Karte 5
Anlage 8 Karte 6
Anlage 9 Karte 7
Anlage 10 Karte 8
Anlage 11 Karte 9

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Liepe. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Liepe alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 25.02.2011 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Liepe machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf zwei Sommerreinigungen reduziert worden. Neu berücksichtigt wurde der Winterdienst vom Abzweig Kirchstraße zur Kita „Bergspatzen“. Diese heute vorliegende Fassung ist der Vorschlag der Verwaltung.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

21.000,00 Euro

5450101-50102-4321040

Aufwendungen

28.000,00 Euro

5450101-50102-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

21.000,00 Euro

5450101-50102-6321040

Auszahlungen

28.000,00 Euro

5450101-50102-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (202 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (127 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karte 1 (119 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karte 2 (119 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Karte 3 (111 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Karte 4 (100 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 Karte 5 (131 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 Karte 6 (122 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 9 Karte 7 (101 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 10 Karte 8 (116 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 11 Karte 9 (141 KB)