Vorlage - CH-044/2023

 
 
Betreff: Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone in Chorin, Neue Klosterallee u. Alte Klosterallee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.09.2023 
Gemeindevertretung Chorin zurückgezogen  (CH-044/2023)
Ortsbeirat Chorin Vorberatung
17.10.2023 
Ortsbeirat Chorin      
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
06.09.2023 
Entwicklungsausschuss Chorin    
01.11.2023 
Entwicklungsausschuss Chorin zurückgestellt   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.11.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-044/2023)  
Anlagen:
23-07-19 Anlage 1 Entwurf Vz.-Plan.png
23-07-19 Anlage 2 Vz.-Plan Ausweichstelle.jpg
20231123_093832
20231123_093927

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die in der Gemeinde Chorin gelegenen Straßen „Neue Klosterallee“ und „Alte Klosterallee“ sind schmale Straße, die meist nur für eine Fahrzeugbreite ausgebaut sind. Sie stellen die einzigen Zufahrtsstraßen zu zwei Beherbergungs- beziehungsweise Gastronomiebetrieben dar. Vom Abzweig „ttenweg“ (nord-östliche Einmündung) führt die „Alte Klosterallee“ durch ein Waldstück, bis sich der unbefestigte (nord-westliche Einmündung) und der befestigte Teil der „Neuen Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ treffen und weiter als ausgebaute Straße Richtung Süden führen. Die öffentliche Straße endet im Süden an einem Wanderweg zum Kloster Chorin und im Westen vor einem privaten Grundstück. Die gewidmete Straße ist in der Anlage 1 blau markiert. Im rot markierten Bereich ist eine „Ausweichfläche“ vorhanden. Sie soll dem Begegnungsverkehr das ungehinderte Vorbeifahren ermöglichen.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaft ist es in der Regel gestattet, auf der Fahrbahn zu parken. Ist ein ausreichend befestigter Seitenstreifen vorhanden, ist dieser zum Parken zu nutzen. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regelung werden durch Verkehrszeichen (Vz.) oder bauliche Gegebenheit im Sinne der Straßenverkehrsordnung geschaffen. Generell ist das Parken im Bereich von Kurven oder an engen Straßenstellen untersagt.

 

Durch Bewohner der „Neuen Klosterallee“ wird regelmäßig berichtet, dass die Straße und der Seitenbereich durch Fahrzeuge zum Parken genutzt werden. Die Straße wird deutlich eingeschränkt und die unbefestigten Seitenbereiche zerfahren. Vor allem bei größeren Veranstaltungen in den v. g. Beherbergungs- beziehungsweise Gastronomiebetrieben sowie am Kloster Chorin kommt es zu Konflikten im Bereich der „Neuen Klosterallee“ und der „Alten Klosterallee“.

 

Um für die Fahrzeugführer eine klare und verständliche Regelung zu schaffen, ist beabsichtigt die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 als eingeschränkte Haltverbotszone auszuweisen. Im Bereich der „Ausweichstelle“ ist ein absolutes Haltverbot vorgesehen. So ist es möglich mit vier Verkehrszeichen den gesamten Bereich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Durch die Ordnungsbehörde wird die Beschilderung als sinnvoll erachtet und der Gemeinde Chorin empfohlen.

 

r die Aufstellung der Verkehrszeichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

500,00 Euro

1220101-30100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

500,00 Euro

1220101-30100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 23-07-19 Anlage 1 Entwurf Vz.-Plan.png (258 KB)    
Anlage 1 2 23-07-19 Anlage 2 Vz.-Plan Ausweichstelle.jpg (2650 KB)    
Anlage 3 3 20231123_093832 (790 KB)    
Anlage 4 4 20231123_093927 (1073 KB)