Vorlage - LI-025/2023

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Aufwertung des Sportplatzes in Liepe durch Spielgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
05.09.2023 
Gemeindevertretung Liepe geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung durch die Firma BUDIMEX, der Machbarkeitsprüfung sowie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lieper die Folgekosten, auf dem Grundstück der Gemeinde Liepe Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstücke 4 und 5 die Aufwertung des Sportplatzes durch das Aufstellen von zwei Spielgeräten (Anlage 1 zur BV LI-025/2023).

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2024 ff. zu veranschlagen.


Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 4. April 2023 wurde die Gemeinde über die Absicht der Firma BUDIMEX hinsichtlich einer Erbringung von unentgeltlichen Sachleistungen im gemeindlichen Interesse in Höhe von einmalig 8.000,00 Euro für die Gemeinde Liepe unterrichtet. Diese unentgeltlichen Sachleistungen setzen sich zusammen aus Kosten für Material und Arbeitsleistung.

 

Die Gemeinde Liepe hält die Aufwertung des Sportplatzes durch Spielgeräte für geeignet.

 

In Umsetzung der beabsichtigten Aufwertung des Sportplatzes benötigt die Firma BUDIMEX konkrete Angaben zum Standort, zu den Spielgeräten sowie den Gesamtkosten.

 

Das Grundstück Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstücke 4 und 5 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Liepe und liegt im Innenbereich. Eine Baugenehmigung ist daher nicht erforderlich.

 

Zwei geeignete Spielgeräte (Schaukel und Kletterpyramide), welche für den öffentlichen Bereich zugelassen sind und der DIN 1176 entsprechen, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anschaffungskosten für diese Spielgeräte belaufen sich, nach derzeitiger Marktrecherche, auf insgesamt ca. 4.000,00 Euro.

 

Die Finanzierung sowie das Aufstellen der Spielgeräte soll als Zuwendung (Sachspende und Arbeitsleistung) über die Firma BUDIMEX erfolgen. Die Zuwendung der Firma BUDIMEX ist anhand eines Hinweisschildes am Standort bekannt zu machen. Weitere notwendige Kosten, u. a. für die TÜV-Abnahme sowie die Unterhaltung der Spielgeräte sind durch die Gemeinde Liepe zu tragen und im Haushalt 2024 ff. zu veranschlagen.

 

Da es sich bei der Maßnahme um eine Zuwendung in Form einer Sachspende sowie Arbeitsleistung handelt und daher kein Handlungsspielraum gegeben ist, ist eine Beteiligung nach § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) entbehrlich. 

 

Eine abschließende Aussage der Firma BUDIMEX zur Gewährung des Zuwendungr Spielgeräten erfolgt nach Vorliegen sowie Prüfung der Angaben zum Standort, zu den Spielgeräten sowie den Gesamtkosten.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 500,00 €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 Euro

 

Aufwendungen

500,00 Euro

4240160 50301 5211000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

8.000,00 Euro

4240160 50301 2351010

Auszahlungen

8.500,00 Euro

4240160 50301 0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2024 ff. zu veranschlagen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (332 KB)