Vorlage - LI-025/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung durch die Firma BUDIMEX, der Machbarkeitsprüfung sowie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Liepe für die Folgekosten, auf dem Grundstück der Gemeinde Liepe Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstücke 4 und 5 die Aufwertung des Sportplatzes durch das Aufstellen von zwei Spielgeräten (Anlage 1 zur BV LI-025/2023).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2024 ff. zu veranschlagen. Sachverhalt:
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe am 4. April 2023 wurde die Gemeinde über die Absicht der Firma BUDIMEX hinsichtlich einer Erbringung von unentgeltlichen Sachleistungen im gemeindlichen Interesse in Höhe von einmalig 8.000,00 Euro für die Gemeinde Liepe unterrichtet. Diese unentgeltlichen Sachleistungen setzen sich zusammen aus Kosten für Material und Arbeitsleistung.
Die Gemeinde Liepe hält die Aufwertung des Sportplatzes durch Spielgeräte für geeignet.
In Umsetzung der beabsichtigten Aufwertung des Sportplatzes benötigt die Firma BUDIMEX konkrete Angaben zum Standort, zu den Spielgeräten sowie den Gesamtkosten.
Das Grundstück Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstücke 4 und 5 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Liepe und liegt im Innenbereich. Eine Baugenehmigung ist daher nicht erforderlich.
Zwei geeignete Spielgeräte (Schaukel und Kletterpyramide), welche für den öffentlichen Bereich zugelassen sind und der DIN 1176 entsprechen, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anschaffungskosten für diese Spielgeräte belaufen sich, nach derzeitiger Marktrecherche, auf insgesamt ca. 4.000,00 Euro.
Die Finanzierung sowie das Aufstellen der Spielgeräte soll als Zuwendung (Sachspende und Arbeitsleistung) über die Firma BUDIMEX erfolgen. Die Zuwendung der Firma BUDIMEX ist anhand eines Hinweisschildes am Standort bekannt zu machen. Weitere notwendige Kosten, u. a. für die TÜV-Abnahme sowie die Unterhaltung der Spielgeräte sind durch die Gemeinde Liepe zu tragen und im Haushalt 2024 ff. zu veranschlagen.
Da es sich bei der Maßnahme um eine Zuwendung in Form einer Sachspende sowie Arbeitsleistung handelt und daher kein Handlungsspielraum gegeben ist, ist eine Beteiligung nach § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) entbehrlich.
Eine abschließende Aussage der Firma BUDIMEX zur Gewährung des Zuwendung für Spielgeräten erfolgt nach Vorliegen sowie Prüfung der Angaben zum Standort, zu den Spielgeräten sowie den Gesamtkosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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