Vorlage - AA-042/2023

 
 
Betreff: Jugendarbeit: Anpassung der Kosten für die Jugendkoordination
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
30.08.2023 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
07.09.2023 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Mittel Juko 2024
Anlage 2_4. Änderung LV Juko 2023

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die 4. Änderung des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination (Anlage 2 zu BV AA-042/2023).

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg gilt das Vertragsverhältnis ab dem 1. Januar 2016 für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages die Kündigung erfolgt. Änderungen zur finanziellen Ausstattungen sind in Falle einer Vertragsverlängerung neu zu verhandeln.

 

Der IB Berlin-Brandenburg gGmbH hat mit Datum vom 23. Juni 2023 fristgerecht seinen Kosten- und Finanzierungsplan r das Haushaltsjahr 2024 zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg eingereicht (vgl. Anlage 1).

 

Angesichts der Erhöhung der Personalkosten sowie der Verwaltungspauschale, ist eine erneute Änderung zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg vom IB Berlin-Brandenburg gGmbH gewünscht.

 

Personalkosten:

 

Im Jahr 2022 gab es bei der Jugendkoordination einen Personalwechsel. Seit dem 17. Oktober 2022 ist Frau Susan Grasses als Jugendkoordinatorin im Amt Britz-Chorin-Oderberg tätig.

 

Die Jugendkoordnation fungiert maßgeblich als Teamleitung der Jugendarbeit für das Amt Britz-Chorin-Oderberg und hat im Jahr 2021 jegliche Aufgaben übernommen, welche im Rahmen des   § 18a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) anfallen.

 

Gemäß der Jugendförderplanung des Landkreises Barnim kann die Stelle der Jugendkoordinattion bis zu EG S 11a (TVöD SuE) vergütet werden.

 

Durch Beschluss AA-042/2020 vom 4. März 2021 wurde, nach Antrag des Internationalen Bundes (IB), eine Anpassung der Personalkosten entsprechend der Vorgaben des Landkreises Barnim vorgenommen. Die Anpassung der Eingruppierung EG S 11 a (TVöD SuE) für die Stelle der Jugendkoordnation erfolgte daraufhin bereits für das Haushaltsjahr 2021. Durch weitere Anpassungen des TVöD SuE kommt es bei den Personalkosten erneut zu einer Erhöhung.

 

 

 

Verwaltungspauschale:

 

Mit Beschluss AA-043/2021 vom 4. November 2021 erfolgte die Anpassung der Verwaltungspauschale zum Haushaltsjahr 2022. In Folge der Personalkostensteigerungen erhöhen sich die Kosten für die Verwaltungspauschale ebenfalls.

 

Die künftigen Aufwendungen für die Jugendkoordination ab dem Jahr 2024 im Überblick:

 

 

Zuschuss

Landkreis Barnim

 

Amt Britz-Chorin-Oderberg

 

Gesamtsumme

Personalkosten

23.922,65 Euro

 

37.837,05 Euro

61.759,70 Euro

Geschäftsführungskosten

2.652,00 Euro

 

848,00 Euro

3.500,00 Euro

Verwaltungspauschale 11 % auf PK

0,00 Euro

 

6.793,57 Euro

6.793,57 Euro

Projektmittel

11.648,46 Euro

 

7.851,54 Euro

19.500,00 Euro

Gesamtsumme

38.223,11 Euro

 

53.330,16 Euro

91.553,27 Euro

 

Die Gesamtförderung seitens des Landkreises Barnim r die Jugendkoordination beträgt aktuell 38.223,11 Euro. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets ist seitens des Landkreises Barnim gegenwärtig nicht vorgesehen.

 

Die bisherigen gesamten finanziellen Aufwendungen, gemäß Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch Beschluss        AA-043/2021 vom 4. November 2021, betrugen insgesamt 82.733,01 Euro.

 

Bei positiver Beschlussfassung des Amtsausschusses zu dieser Vorlage, fallen somit ab dem Haushaltsjahr 2024 Mehrkosten in Höhe von 8.820,26 Euro an.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

38.223,11 Euro

3660101 10301 4142000

Aufwendungen

91.553,27 Euro

3660101 10301 5458000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

38.223,11 Euro

3660101 10301 6142000

Auszahlungen

91.553,27 Euro

3660101 10301 7458000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2024 ff. zu verschlagen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

 

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Mittel Juko 2024 (203 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_4. Änderung LV Juko 2023 (13 KB)