Vorlage - AA-042/2023
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die 4. Änderung des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination (Anlage 2 zu BV AA-042/2023).
Sachverhalt:
Gemäß § 12 des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg gilt das Vertragsverhältnis ab dem 1. Januar 2016 für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages die Kündigung erfolgt. Änderungen zur finanziellen Ausstattungen sind in Falle einer Vertragsverlängerung neu zu verhandeln.
Der IB Berlin-Brandenburg gGmbH hat mit Datum vom 23. Juni 2023 fristgerecht seinen Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2024 zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg eingereicht (vgl. Anlage 1).
Angesichts der Erhöhung der Personalkosten sowie der Verwaltungspauschale, ist eine erneute Änderung zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg vom IB Berlin-Brandenburg gGmbH gewünscht.
Personalkosten:
Im Jahr 2022 gab es bei der Jugendkoordination einen Personalwechsel. Seit dem 17. Oktober 2022 ist Frau Susan Grasses als Jugendkoordinatorin im Amt Britz-Chorin-Oderberg tätig.
Die Jugendkoordnation fungiert maßgeblich als Teamleitung der Jugendarbeit für das Amt Britz-Chorin-Oderberg und hat im Jahr 2021 jegliche Aufgaben übernommen, welche im Rahmen des § 18a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) anfallen.
Gemäß der Jugendförderplanung des Landkreises Barnim kann die Stelle der Jugendkoordinattion bis zu EG S 11a (TVöD SuE) vergütet werden.
Durch Beschluss AA-042/2020 vom 4. März 2021 wurde, nach Antrag des Internationalen Bundes (IB), eine Anpassung der Personalkosten entsprechend der Vorgaben des Landkreises Barnim vorgenommen. Die Anpassung der Eingruppierung EG S 11 a (TVöD SuE) für die Stelle der Jugendkoordnation erfolgte daraufhin bereits für das Haushaltsjahr 2021. Durch weitere Anpassungen des TVöD SuE kommt es bei den Personalkosten erneut zu einer Erhöhung.
Verwaltungspauschale:
Mit Beschluss AA-043/2021 vom 4. November 2021 erfolgte die Anpassung der Verwaltungspauschale zum Haushaltsjahr 2022. In Folge der Personalkostensteigerungen erhöhen sich die Kosten für die Verwaltungspauschale ebenfalls.
Die künftigen Aufwendungen für die Jugendkoordination ab dem Jahr 2024 im Überblick:
Die Gesamtförderung seitens des Landkreises Barnim für die Jugendkoordination beträgt aktuell 38.223,11 Euro. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets ist seitens des Landkreises Barnim gegenwärtig nicht vorgesehen.
Die bisherigen gesamten finanziellen Aufwendungen, gemäß Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch Beschluss AA-043/2021 vom 4. November 2021, betrugen insgesamt 82.733,01 Euro.
Bei positiver Beschlussfassung des Amtsausschusses zu dieser Vorlage, fallen somit ab dem Haushaltsjahr 2024 Mehrkosten in Höhe von 8.820,26 Euro an.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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