Vorlage - BR-052/2023

 
 
Betreff: Gewährung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Flurstück 1209/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz, für den Ersatz der vorhandenen Trafostation durch die e.dis Netz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
09.10.2023 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.11.2023 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2 BR-052-202307082023132148
Anlage 1 BR-052-202307082023134111

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, für den geplanten Ersatzneubau der Trafostation „Britz, Wiesenstraße“ (Proj.-Nr.: 10439) einschließlich dazugehöriger Mittel- und Niederspannungskabel in Britz, Wiesenstraße, zugunsten der e.dis Netz GmbH, Langewahler Str. 60,                         15517 Fürstenwalde/Spree, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Inanspruchnahme des Flurstückes 1209/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz zu bestellen.

r diese Dienstbarkeitsbewilligung hat die Berechtigte einen einmaligen Entschädigungsbetrag in Höhe von 300,00 € zu entrichten.

Die vorhandene massive und begehbare alte Transformatorenstation ist umgehend nach           Fertigstellung der neuen Anlage zurückzubauen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Britz ist Eigentümerin des Flurstückes 1209/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz.

Die e.dis Netz GmbH, Langewahler Str. 60, 15517 Fürstenwalde/Spree, plant auf dem oben     genannten Flurstück den Ersatzneubau der Trafostation „Britz, Wiesenstraße“ (Proj.-Nr.: 10439), Ecke Ragöser Straße und der dazugehörigen Mittel- und Niederspannungskabel. Der Standort ist in der Anlage 1 zu diesem Beschluss dunkelgrün gekennzeichnet.

Der Gemeinde liegt ein entsprechender Antrag auf Mitnutzung und Dienstbarkeitsbewilligung vor.

r die Errichtung und Betreibung einer Transformatoren-/ Schaltstation zum Zwecke der          Versorgung mit elektrischer Energie, erhält die Gemeinde für die Dienstbarkeit ein einmaliges  Entgelt in Höhe von 300,00 €.

Die Größe der neuen Trafostation beträgt B x H x T: 3,0 m x 1,6 m x 2,0 m zuzüglich 1,0 m breiter Grundstücksstreifen als Schutzstreifen umlaufend.

 

Nach Fertigstellung der neuen Anlage wird die vorhandene massive und begehbare alte         Transformatorenstation umgehend zurückgebaut.

r das geplante Bauvorhaben sind durch den Antragsteller sämtliche behördliche oder            Zustimmungen sonstiger Dritter sowie Genehmigungen, auf eigene Kosten und Risiko zu           beschaffen.

 

Da sich die betreffende Fläche am hinteren Rand des Flurstückes sowie in einem ausreichenden Abstand zur Straße befindet und eine anderwertige Behinderung durch das geplante Bauvorhaben nicht zu erkennen ist, kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

300,00 Euro

1120203-80102-4411100

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

300,00 Euro

1120203-80102-6411100

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 BR-052-202307082023132148 (259 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 BR-052-202307082023134111 (519 KB)