Vorlage - BR-053/2023 IV

 
 
Betreff: Kinderschutz in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.10
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Information
21.08.2023 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Kinderschutzvereinbarung Anlage Britz
Kinderschutzkonzept Anlage Britz

Sachverhalt:

 

ln den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und den beiden Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Britz werden Kinder im Alter von 0-12 Jahren täglich betreut und versorgt. Um den zu betreuenden Kindern ein geschütztes Umfeld zu geben und eine qualitativ wertvolle Arbeit zu gewähren, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen, in enger Zusammenarbeit zwischen den Trägern, dem Landkreis, den Kindertagesstätten, den beiden Grundschulen und der Jugendarbeit im Amtsbereich, zum Schutz von Kindern wichtiger Bestandteil.

 

Eine aktualisierte Vereinbarung zum Kinderschutz wurde am 6. März 2023 gemäß §§ 8a, 8b, 72a, 79, 80 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB Vlll) und §§ 1 - 4 Gesetz zur Kooperation und Information zum Kinderschutz (KKG) mit allen Einrichtungen des/r Amtes Britz-Chorin- Oderberg / Gemeinde Britz und dem Landkreis Barnim geschlossen. Gegenstand der Vereinbarung sind die Regelungen zur Zusammenarbeit, die sich aus den genannten gesetzlichen Grundlagen für die Realisierung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung sowohl für das Jugendamt als auch für die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen oder Diensten ergeben. Die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese Leistungen in Einrichtungen und Diensten der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, kann nur auf Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen dem Jugendamt und den Trägern gelingen. Die dafür notwendige Basis liefert diese Vereinbarung (Anlage 1).

 

Die konzeptionelle Auseinandersetzung mit möglichen Kindeswohlgefährdungen durch Fachkräfte in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stellt das beigefügte Kinderschutzkonzept (Anlage 2) sicher, sodass die Kindertagesstätten des Amtes Britz- Chorin- Oderberg und der Gemeinde Britz sichere und geschützte Orte für Kinder sind, in denen Grenzverletzungen und Übergriffe durch Schutzbefohlene oder andere Kinder keinen Nährboden finden. Erarbeitet wurde das Konzept durch eine Arbeitsgruppe aus Kita-Leiterinnen und der Verwaltung. Ergänzungen und Erweiterungen können durch jede Einrichtung individuell erfolgen. Die Kinderschutzkonzepte und die Kinderschutzvereinbarung werden im Rahmen der quartalsweisen Kita-LeiterInnen-Tagung thematisiert. Des Weiteren findet in den Dienstberatungen der einzelnen Einrichtungen regelmäßiger Austausch über das Konzept statt.

 

Um die Thematik Kinderschutz weiter zu vertiefen und einen einheitlichen Stand zum Verfahren zu erlangen, haben alle LeiterInnen im Rahmen der Regional-Gruppe für den Bereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am 29. November 2022 eine Schulung von der Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz vom Landkreis Barnim erhalten. Weiterhin hat für alle ErzieherInnen am 1. Dezember 2022 die Veranstaltung „Verfahren im Kinderschutz“ vom Landkreis Barnim stattgefunden. Weiterführende Veranstaltungen sind in Planung.