Vorlage - AA-049/2023

 
 
Betreff: Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalangelegenheit
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.09.2023 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 99.786,66 € zur Deckung der Personalaufwendungen für das Jahr 2023.

 


Sachverhalt:

 

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurden am 22. April 2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Tarifeinigung umfasst u.a. die Zahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleiches in Höhe von insgesamt 3.000 €. Im Monat Juni 2023 erhielten die Beschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 €. In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig.

Die Mitglieder des Amtsausschusses wurden bereits auf der Sitzung am 4. Mai 2023 darüber informiert, dass die Personalaufwendungen für die Zahlung des Inflationsausgleiches im Haushaltsjahr 2023 rund 205.000 € betragen.

 

Es erfolgte eine Prüfung, inwieweit die bereits im Haushaltsplan 2023 eingeplanten finanziellen Mittel für Tarifsteigerungen ausreichen, um den entstehenden Mehraufwand zu decken und ob, bezüglich des verbleibenden Defizits, ein Nachtragshaushalt notwendig ist.

Folgende Mehraufwendungen wurden ermittelt:

Bereich Verwaltung:     51.591,32 €

Bereich Baubetriebshof:    11.076,59 €

Bereich Kindertagesstätten/Hort gesamt:   37.118,75 €

davon für:

Kindertagesstätte Oderberg  8.831,92 €

Hort Oderberg    3.663,14 €

Kindertagesstätte Hohenfinow 4.341,50 €

Kindertagesstätte Niederfinow 3.636,00 €

Kindertagesstätte Brodowin  3.812,91 €

Kindertagesstätte Chorin  7.543,35 €

Kindertagesstätte Golzow  5.289,93 €

Es ergeben sich Mehraufwendungen von insgesamt 99.786,66 €. Entsprechend der Haushaltssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg beträgt die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, 100.000 €. Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ist somit nicht gegeben.

 

Gemäß § 139 Abs. 1 BbgKVerf ist eine Umlage von den amtsangehörigen Gemeinden zu erheben, soweit die sonstigen Finanzmittel des Amtes den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf nicht decken (Amtsumlage). Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung wird diese entsprechend des notwendigen Finanzbedarfes festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung liegen vorläufige Orientierungsdaten vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vor, die Auskunft zu den Umlagegrundlagen geben. Die Umlagegrundlagen wiederum bilden die Bemessungsgrundlage für den Hebesatz der Amtsumlage. Nach vollständiger Erfassung der Vorjahreszahlen übermittelt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im 1.-2. Quartal des geplanten Haushaltsjahres die tatsächlichen Orientierungsdaten mit Umlagegrundlagen. Diese sind in der Regel höher als die der Planung zugrunde gelegten Daten, werden jedoch im Amt Britz-Chorin-Oderberg grundsätzlich nicht für eine nachträgliche Abrechnung bzw. Anpassung der absoluten Höhe der Amtsumlage herangezogen. Für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich für die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg höhere Schlüsselzuweisungen, die auch eine Erhöhung der Umlagegrundlagen nach sich ziehen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 wurde eine Tarifsteigerung in Höhe von rund 2,5% eingeplant. Durch die weit über diesen Schätzungen liegende tatsächliche Tarifanpassung erhöht sich der notwendige Finanzbedarf des Amtes. Es wird dem Amtsausschuss vorgeschlagen, die Erhöhung der Umlagegrundlagen der Gemeinden anteilig zu nutzen, um die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 51.591,32 EUR für die Verwaltung und 11.076,59 EUR für den Baubetriebshof zu sichern.

Die Tarifanpassung hat weiterhin Auswirkungen auf den Personalaufwand in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes. Die notwendigen Mehraufwendungen in Höhe von 37.118,75 EUR werden durch die Erträge aus Kostenerstattungen der Gemeinden (Vorauszahlungen) gedeckt.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

51.591,32 €

11.076,59 €

37.118,75 €

1110104-10100-5012000

1120311-10104-5012000

3650401-div.-5012000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

51.591,32 €

11.076,59 €

37.118,75 €

1110104-10100-7012000

1120311-10104-7012000

3650401-div.-7012000

Bemerkungen/Erläuterungen: Deckungsquellen

6110104-10100-4182000:  51.592

6110104-10100-4182060:  11.077 €

3650420-div.-4482001    :  37.120 €

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen