Vorlage - BR-055/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung einer 30-km/h-Zone für die Bereiche „Eisenwerkstraße“, „Birkenweg“ und „Herrmannstraße“ und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Sachverhalt: Im Anhörungsverfahren 2023o00121 zur Anpassung der Halt- und Parkverbote entlang der „Eisenwerkstraße“ wurde durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) darauf hingewiesen, dass in den Zufahrtsbereichen der „Eisenwerkstraße“ die Verkehrszeichen (Vz.) 274.2-20/ -30 „30-km/h-Zone“ aufgestellt sind. Eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) liegt nach Prüfung nicht vor. Ein Beschluss, der die Aufstellung formell rechtfertigt, konnte nicht ermittelt werden.
Die Anordnung von 30-km/h-Zonen kann durch die SVB nur nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeinde erfolgen. Um die vor Jahren aufgestellten Vz. zu legitimieren, ist ein Beschluss notwendig. Durch die SVB wurde bereits signalisiert, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und einer Anordnung nach Vorlage des Beschlusses nichts im Wege steht.
Die Ordnungsbehörde befürwortet den Beschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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