Vorlage - CH-049/2023 IV
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Sachverhalt:
Laut § 20 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) ist dem Hauptverwaltungsbeamten und dem Werkausschuss mindestens halbjährlich ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über den Fortgang der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen schriftlich vorzulegen.
Anhand des Zwischenberichtes kann festgestellt werden, dass der Saisonverlauf trotz Großbaustelle im Verwaltungsgebäude und schlechter Verkehrsanbindung durch häufigen Schienenersatzverkehr im ersten Halbjahr entsprechend dem Wirtschaftsplan verlaufen ist. Die Erhöhung der Eintrittspreise hat die Einnahmesituation im Jahr 2023 zunächst stabilisiert. Die besucherstärksten Monate waren bisher der April und der Mai 2023. Hier lagen die Zahlen über den Werten von 2019.
Die Personalkosten sind durch die Tariferhöhungen gestiegen. Das wurde im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Durch krankheitsbedingte Ausfälle im Eigenbetrieb zeigen sich diese Kostenentwicklungen im Personalbereich zunächst nicht. Die Tariferhöhung wird in der neuen Haushaltsplanung für 2024 Berücksichtigung finden. Mit Sicht auf die Vereinbarungen für das Jahr 2024 ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb im zweiten Halbjahr 2023 und im Wirtschaftsjahr 2024 gute Ergebnisse aufzeigen wird.
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