Vorlage - BR-058/2023
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 29. November 2022 wie angegeben, zu unterstützen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 29. November 2022 zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2023 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2024 einzureichen. Sieben Vereine sind dem nachgekommen (vgl. Anlagen 1 bis 8).
Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:
Hinweis der Verwaltung:
Vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz wurden im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 für die Vereinsförderung insgesamt 22.000,00 € in den Ansatz gebracht, davon sind 15.000,00 € vertraglich an den FSV Fortuna Britz 90 e.V. gebunden, sodass die Gemeinde Britz weitere 7.000,00 € nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie als Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das geselschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern, gewähren kann. Diese Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 600,00 Euro je Haushaltsjahr und je Verein gewährt. Die maximale Zuwendungshöhe von 600,00 € wurde von sechs Vereinen bei der beantragten Zuwendung berücksichtigt. Seitens des FSV Fortuna Britz 90 e. V. liegen zwei Anträge vor, unterteilt in Abteilung Fußball sowie in Abteilung Gymnastik. Die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen beläuft sich auf 6.100,00 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |