Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende zweckgebundene Zuwendungen entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022.
Lfd. Nr.
Verein
Zuwendungszweck
Bewilligte Zuwendung
1.
Förderverein der FF Golzow e.V.
2.
Sportfreunde Sandkrug e.V.
3.
Förderverein der FF Sandkrug e.V.
4.
Choriner Leben e.V.
5.
Landfrauenverein Serwest e.V.
6.
Ortsverein Neuehütte e.V.
7.
AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.
Gesamtsumme
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022, zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2023 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2024 einzureichen. Sieben Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen (vgl. Anlagen 1 bis 7). Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:
Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern.
§ 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:
1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,
2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,
3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage und
4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten).
Alle Anträge fallen in der Art ihrer Zuwendung unter die Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass gemäß§ 1 Abs. 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeidne Chorin die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.
§ 4 der Richtlinie regelt die Höchstgrenzen pro Antrag und Projekt
1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit: max. 500,00 €,
2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen: max. 300,00 €,
3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage: max. 1.000,00 €,
4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten): max. 500,00 €.
Eine Überschreitung dieser Höchstgrenzen für die Förderung pro Antrag und Projekt gemäß§ 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin liegt bei den Anträgen Nr. 1 und 7 vor. Abweichungen sind, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.
Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Chorin stehen im Budget Heimat- und Kulturpflege für die Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2024 max. 4.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung.
Des Weiteren wird von der Verwaltungangeregt, in Vorbereitung der Erstellung der Zuwendungsbescheide für die Vereine, bei der Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen (Anträge Nr. 2, 4 und 6) mit dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin die Eigentumsverhältnisse sowie die Übernahme und Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Wartungfestzulegen.
Haushaltsauswirkungen
ja
nein
Haushaltsjahr(e):
2024
Deckung vorhanden
HHPL
ÜPL
APL
jährl. Folgekosten:
Ergebnishaushalt
Kontierungen:
Erträge
Euro
Aufwendungen
4.000,00 Euro
2810102 30100 531800
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Euro
Auszahlungen
4.000,00 Euro
2810102 30100 731800
Bemerkungen/Erläuterungen:
Die Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.
Bestätigung Kämmerei
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
FSA Chorin vom 12.09.2023
Darstellen, ob Anträge der Vereinsförderrichtlinie entsprechen und eine Doppelförderung vermieden wird. Für gewisse Vorhaben stehen Mittel aus den Ortsteilbudget bereit.
Lfd. Nr.
Verein
Zuwendungszweck
Beantragte Zuwendung
Art der Zuwendung gemäß Vereinsförderrichtlinie
Im Einklang mit der Richtlinie
1.
Förderverein der FF Golzow e.V.
1 Antrag
Fest zum 95jährigen
Jubiläum
700,00 €
2
Ja, Jubiläum aber Überschreitung max. Höchstgrenze um 400,00 €
2.
Sportfreunde Sandkrug e.V.
3 Anträge
Reparatur Rasentraktor
350,00 €
-
Nein, keine Investition
Reparatur Vereinsgebäude
350,00 €
-
Nein, keine Investition
Anschaffung Sitzbänke
350,00 €
3
Ja, Investition
3.
Förderverein FF Sandkrug e.V.
2 Anträge
musikalischer Rundgang
300,00 €
2
Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich
Kinder- und Jugendarbeit
500,00 €
1
Ja, Kinder- & Jugendarbeit
4.
Choriner
Leben e.V.
3 Anträge
Haftpflichtversicherung
90,00 €
4
Ja, Nutzungsentgelte
Zuckerwattemaschine
599,00 €
3
Ja, Investition aber
aufgrund Haushaltslage nicht zu empfehlen
Projekt Rockmobil für Kinder
300,00 €
1
Ja, Kinder- & Jugendarbeit
5.
Landfrauenverein Serwest e.V.
3 Anträge
Frauentagsfeier
300,00 €
2
Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich
Kinderfest
200,00 €
1
Ja, Kinder- & Jugendarbeit
Weihnachtsfest
200,00 €
2
Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich
6.
Ortsverein
Neuehütte e.V.
3 Anträge
Kinderfest
250,00 €
1
Ja, Kinder- & Jugendarbeit Gemeinnützigkeit Verein liegt nicht vor
Dorffest (GEMA, Miet-WC)
Antrag wurde vom Verein zurückgezogen
Grill
500,00
3
Ja, Investition
Gemeinnützigkeit Verein liegt nicht vor und aufgrund Haushaltslage nicht zu empfehlen
7.
AWO OV
Serwest-Senftenhüttee.V.
1 Antrag
Fahrtkosten für monatliche Zusammenkünfte
500,00 €
2
Ja, Veranstaltungen aber Überschreitung max. Höchstgrenze um 200,00 €