Vorlage - CH-055/2023

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.09.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgestellt   
24.10.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.10.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-055/2023)
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
FV FFW Golzow 2024 Anlage 1
FV Sportfreunde SK 2024 Anlage 2
FV FF Sandkrug 2024 Anlage 3
FV Choriner Leben 2024 Anlage 4
FV Landfrauen 2024 Anlage 5
FV Neuehütte 2024 Anlage 6
FV AWO 2024 Anlage 7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende zweckgebundene Zuwendungen entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Bewilligte Zuwendung

1.

rderverein der FF Golzow e.V.

 

 

2.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

 

 

3.

rderverein der FF Sandkrug e.V.

 

 

4.

Choriner Leben e.V.

 

 

5.

Landfrauenverein Serwest e.V.

 

 

6.

Ortsverein Neuehütte e.V.

 

 

7.

AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.

 

 

Gesamtsumme

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022, zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2023 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2024 einzureichen. Sieben Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen (vgl. Anlagen 1 bis 7). Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:

 

Lfd. Nr.

Verein

Eingang

Zuwendungszweck

Beantragte Zuwendung

Art der Zuwendung gemäß Vereinsförderrichtlinie

1.

Förderverein der FF Golzow e.V.

1 Antrag

07.06.2023

Fest zum 95jährigen Jubiläum

700,00 €

2

2.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

3 Anträge

07.06.2023

Reparatur Rasentraktor 350 €

Rep. Vereinsgebäude 350 €

Anschaffung Sitzbänke 350 €

(Investition)

1.050,00 €

3

3.

Förderverein der FF Sandkrug e.V.

2 Anträge

17.06.2023

musikalischer Rundgang 300 €

Kinder- und Jugendarbeit 500 €

800,00 €

1, 2

4.

Choriner

Leben e.V.

3 Anträge

20.06.2023

Haftpflichtversicherung 90 €

Zuckerwattemaschine 599 €

(Investition)

Projekt Rockmobil für Kinder 300 €

989,00 €

1, 2, 3, 4

5.

Landfrauenverein Serwest e.V.

3 Anträge

27.06.2023

Frauentagsfeier 300 €

Kinderfest 200 €

Weihnachtsfest 200 €

700,00 €

 

1, 2

6.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

3 Anträge

27.06.2023

Kinderfest 250 €

Dorffest (GEMA, Miet-WC) 300 €

Grill 500 € (Investition)

1.050,00 €

1, 2, 3

7.

AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.

1 Antrag

29.06.2023

Fahrtkosten für monatliche Zusammenkünfte

500,00 €

2

Gesamtsumme

5.789,00 €

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaftrdern.

 

§ 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:

1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,

2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,

3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage und 

4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten).

 

Alle Anträge fallen in der Art ihrer Zuwendung unter die Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass gemäß § 1 Abs. 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeidne Chorin die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.

 

§ 4 der Richtlinie regelt die Höchstgrenzen pro Antrag und Projekt

1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit: max. 500,00 €,

2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen: max. 300,00 €,

3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage: max. 1.000,00 €,

4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten): max. 500,00 €.

 

Eine Überschreitung dieser Höchstgrenzen r die Förderung pro Antrag und Projekt gemäß § 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin liegt bei den Anträgen Nr. 1 und 7 vor. Abweichungen sind, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.

 

Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Chorin stehen im Budget Heimat- und Kulturpflege für die Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2024 max. 4.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung.

 

Des Weiteren wird von der Verwaltung angeregt, in Vorbereitung der Erstellung der Zuwendungsbescheide für die Vereine, bei der Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen (Anträge Nr. 2, 4 und 6) mit dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin die Eigentumsverhältnisse sowie die Übernahme und Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Wartung festzulegen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

4.000,00 Euro

2810102 30100 531800

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

4.000,00 Euro

2810102 30100 731800

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

FSA Chorin vom 12.09.2023

Darstellen, ob Anträge der Vereinsförderrichtlinie entsprechen und eine Doppelförderung vermieden wird. Für gewisse Vorhaben stehen Mittel aus den Ortsteilbudget bereit.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Beantragte Zuwendung

Art der Zuwendung gemäß Vereinsförderrichtlinie

Im Einklang mit der Richtlinie

1.

rderverein der FF Golzow e.V.

1 Antrag

Fest zum 95jährigen

Jubiläum

700,00 €

2

Ja, Jubiläum aber Überschreitung max. Höchstgrenze um 400,00 €

 

2.

 

 

 

Sportfreunde Sandkrug e.V.

3 Anträge

Reparatur Rasentraktor

 

350,00 €

-

Nein, keine Investition

Reparatur Vereinsgebäude

 

350,00 €

-

Nein, keine Investition

Anschaffung Sitzbänke

 

350,00 €

3

Ja, Investition

3.

rderverein FF Sandkrug e.V.

2 Anträge

musikalischer Rundgang

 

300,00 €

2

Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich

Kinder- und Jugendarbeit

 

500,00 €

1

Ja, Kinder- & Jugendarbeit

4.

Choriner

Leben e.V.

3 Anträge

Haftpflichtversicherung

 

90,00 €

4

Ja, Nutzungsentgelte

Zuckerwattemaschine

 

599,00 €

3

Ja, Investition aber

aufgrund Haushaltslage nicht zu empfehlen

 

Projekt Rockmobil für Kinder

 

 

 

300,00 €

1

Ja, Kinder- & Jugendarbeit

5.

Landfrauenverein Serwest e.V.

3 Anträge

Frauentagsfeier

300,00 €

 

2

Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich

 

Kinderfest

200,00 €

1

Ja, Kinder- & Jugendarbeit

 

Weihnachtsfest

200,00 €

2

Ja, Veranstaltung - keine Mittel aus dem OT-Budget möglich

 

6.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

3 Anträge

Kinderfest

250,00 €

1

Ja, Kinder- & Jugendarbeit Gemeinnützigkeit Verein liegt nicht vor

 

Dorffest (GEMA, Miet-WC)

Antrag wurde vom Verein zurückgezogen

 

Grill

500,00

3

Ja, Investition

Gemeinnützigkeit Verein liegt nicht vor und aufgrund Haushaltslage nicht zu empfehlen

 

7.

AWO OV

Serwest-Senftenhütte e.V.

1 Antrag

Fahrtkosten für monatliche Zusammenkünfte

500,00 €

2

Ja, Veranstaltungen aber Überschreitung max. Höchstgrenze um 200,00 €

Gesamtsumme

5.489,00 €

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Zuwendung

1.

rderverein der FF Golzow e.V.

Fest zum 95jährigen Jubiläum

   300,00

2.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

­Anschaffung Sitzbänke

   350,00

3.

rderverein der FF Sandkrug e.V.

mus. Rundgang, Kinder- & Jugendarbeit

   800,00

4.

Choriner Leben e.V.

Haftpflichtversicherung, Rockmobil

   390,00

5.

Landfrauenverein Serwest e.V.

­­­­­­­­­­Frauentagsfeier, Kinderfest, Weihnachtsfeier

   700,00

6.

Ortsverein Neuehütte e.V.

Kinderfest

   250,00 €

7.

AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.

Fahrtkosten für monatliche Zusammenkünfte

   300,00

Gesamtsumme

3.090,00 €

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FV FFW Golzow 2024 Anlage 1 (819 KB)    
Anlage 2 2 FV Sportfreunde SK 2024 Anlage 2 (3472 KB)    
Anlage 3 3 FV FF Sandkrug 2024 Anlage 3 (1208 KB)    
Anlage 4 4 FV Choriner Leben 2024 Anlage 4 (3712 KB)    
Anlage 5 5 FV Landfrauen 2024 Anlage 5 (327 KB)    
Anlage 6 6 FV Neuehütte 2024 Anlage 6 (5874 KB)    
Anlage 7 7 FV AWO 2024 Anlage 7 (1004 KB)