Vorlage - CH-057/2023

 
 
Betreff: Jugendarbeit: Anpassung der Kosten für die Jugendförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.09.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.09.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-057/2023)
Anlagen:
Ankage 1 Jufö 2024
Anlage 2 Berechnungen Jugendarbeit Kostenverteilung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Leistungsfährigkeit der Gemeinde Chorin, die Zahlung des erhöhten Personalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.

 


Sachverhalt:

 

Im Amtsausschuss vom 16. Januar 2020 wurde die IB Berlin-Brandenburg gGmbH als Träger der Jugendförderung durch Beschluss (AA-003/2020) einstimmig ab dem Jahr 2020 befürwortet. r die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendförderung (Jufö) wurden öffentlich-rechtliche Verträge (Leistungsverträge) mit dem IB Berlin-Brandenburg gGmbH und den amtsangehörigen Gemeinden geschlossen. Die Vertragslaufzeit wurde einmalig bis zum 31. Dezember 2021 datiert und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.

 

Mit Datum vom 23. Juni 2023 hat der IB Berlin-Brandenburg gGmbH fristgerecht seinen Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu den Leistungsverträgen der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden eingereicht (vgl. Anlage 1).

 

Die anteiligen Zahlungen der amtsangehörigen Gemeinden werden nach dem im Amtsausschuss vom 16. Januar 2020 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel, angelehnt an die Stichtagszahlen der Kinder, prozentual berechnet. Gemäß § 9 des Leistungsvertrages der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden sind jährlich die Stichtagszahlen der Kinder- und Jugendlichen zum 30. Juni anzupassen. Die in Anlage 2 beigefügte Tabelle stellt die angepassten Kinderzahlen ab dem Jahr 2024 (zum Stichtag 30. Juni 2023) dar.

 

Aufgrund von Erhöhungen des Tarifvertrages, welchem der IB Berlin-Brandenburg gGmbH unterliegt, zeigt sich seit Abschluss der Leistungsverträge eine stetige Erhöhung des Personalkostenzuschusses (vgl. Anlage 2).

 

Auch für das Haushaltsjahr 2024 wird ein zusätzlicher Personalkostenzuschuss für alle amtsangehörigen Gemeinden benötigt. Gemäß § 3 Absatz 2 der Leistungsverträge der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden sind bei der Höhe der Personalkosten der TVöD und das Besserstellungsgebot zu beachten.

 

Die Gemeinde Chorin zahlt für das Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 22.137,58 Euro. Seitens des Landkreises Barnim erfolgt eine Refinanzierung der Personalkosten in Höhe von 10.023,85 €. Ab dem Jahr 2024 ergibt sich ein weiterer Zuschussbedarf zu den Personalkosten in Höhe von 4.153,84 Euro für die Gemeinde Chorin.

 

Des Weiteren ist seitens des IB Berlin-Brandenburg gGmbH eine Erhöhung der Geschäftsführungskosten (vgl. Anlage 2) vorgesehen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Mit Beginn der Übernahme der Trägerschaft der Jugendförderung durch den IB Berlin-Brandenburg gGmbH, ist eine klare Struktur, ein Mindestalter und gemeinsam entstandene Regeln r den Besuch des Kinder- und Jugendtreffs geschaffen worden. Die Ausstattung der Kinder- und Jugendtreffs wurde verbessert sowie die inhaltliche und pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit neuen Schwerpunkten definiert.

Zusätzlich zu den zwei Vollzeit-Personalstellen steht seit dem Jahr 2022 eine weitere, durch Aktion Mensch geförderte, Vollzeit-Personalstelle für die Jugendarbeit zur Verfügung. Diese r die amtsangehörigen Gemeinden unentgeltliche Vollzeit-Personalstelle eröffnete den Jugendförderern in den festen Kinder- und Jugendtreffs die Möglichkeit, die Kinder- und Jugendtreffs in Britz sowie in Hohenfinow, auf ausdrücklichem Wunsch der Kinder und Jugendlichen, ein weiteres Mal zu öffnen. Darüber hinaus konnte durch diese neu geschaffene Vollzeit-Personalstelle auch das Angebot der mobilen Jugendförderung ausgebaut und ein Rhythmus von zwei Wochen abgesichert werden. Somit können nun alle Orte ohne Kinder- und Jugendtreff im Rhythmus von zwei Wochen aufgesucht werden. Die Förderung der Aktion Mensch für die zusätzliche Vollzeit-Personalstelle endet zum 30. Juni 2026. Eine Fortführung des Angebotes wird derzeit geprüft.

Ein Wegfallen dieser zusätzlichen Vollzeit-Personalstelle würde bedeuten, dass die Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden wieder auf den Stand vor dem Jahr 2022 zurückfällt (d. h. weniger Öffnungszeiten in den Kinder- und Jugendtreffs, weniger mobile Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden ohne festen Kinder- und Jugendtreff sowie Wegfall der Vertretung im Krankheitsfalle). Dennoch ist zu beachten, dass ein Ausbau dieser freiwilligen Leistungen, durch Aufstockung des Personals um eine dritte Vollzeit-Personalstelle ab dem 1. Juli 2026, für die amtsangehörigen Gemeinden nur bedingt möglich ist.

 

Die Anpassung der Kosten r die Jugendförderung wurde, auf Grundlage des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplanes, in der Haushaltsplanung 2024 becksichtigt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Leistungserbringung erfolgt eine Beschlussfassung in den amtsangehörigen Gemeinden.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

11.039,75 Euro

3660108 32304 4142000

Aufwendungen

 32.634,65 Euro

3660108 32304 5458000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

 11.039,75 Euro

3660108 32304 7458000

Auszahlungen

 32.634,65 Euro

3660108 32304 6142000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Gesamtsummen für Personalkosten und Geschäftsführunsgkosten (vgl. Anlage 2).

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ankage 1 Jufö 2024 (290 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Berechnungen Jugendarbeit Kostenverteilung (13 KB)