Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 80.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde hat nach § 65 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung. Eine Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor. Daher entspricht die Höhe der erfassten Sonderposten und Abschreibungen nur dem aktuellen Arbeitsstand. Nach Vorlage der geprüften Eröffnungsbilanz und der ersten Jahresabschlüsse ist gegebenenfalls eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
Siehe Haushaltsplan
2015, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2016-2018
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Siehe Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Astrid Gohlke
Ulrich Hehenkamp
Bearbeiter/in
Fachdienst
Finanzverwaltung
Amtsdirektor
Kenntnis genommen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen