Vorlage - AA-054/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, die im Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel für Instandsetzungsarbeiten am Parkplatz Eisenwerkstraße in der Gemeinde Britz zur Umsetzung der Teilmaßnahme zu verwenden. (bitte eintragen)
Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und den wirtschaftlichsten Bieter mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümer des Parkplatzes an der Eisenwerkstraße in der Gemeinde Britz (Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 931). Der Parkplatz, der zu DDR-Zeiten durch den VEB Eisengießerei „Hans Ammon“ errichtet und 2001 durch das Amt Britz-Chorin käuflich erworben wurde, dient insbesondere den Besucherinnen und Besuchern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung als Parkmöglichkeit, kann aber auch von der Öffentlichkeit zum Parken benutzt werden.
Aufgrund des altersbedingten Zustandes des Parkplatzes und seiner Stellflächenüberdachungen wurden für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an diesem Objekt 25.000 EUR in den Haushalt des Amtes für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt.
Der Bauausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2023 mit der Sitzungsvorlage „Malermäßige Überarbeitung der Parkplatzüberdachung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in der Eisenwerkstraße“ (AA-027/2023) befasst. Im Ergebnis der Diskussion über die Notwendigkeit der in der Vorlage beschriebenen Leistungen bzw. zu möglichen Alternativen wurde diese Beschlussvorlage an die Verwaltung zurückverwiesen und folgender Arbeitsauftrag erteilt:
Das Ergebnis aus diesem Arbeitsauftrag ist in der anliegenden „Dokumentation „Öffentlicher Parkplatz“ Eisenwerkstraße, 16230 Britz“ beschrieben. Es wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2023 könnten zunächst folgende Teilmaßnahmen umgesetzt werden:
Teilmaßnahme I: Instandsetzung der 3 Sickerschächte und Anarbeitung der um die Schächte liegenden befestigten Flächen sowie der Flächen im Bereich der ehemaligen Fahrradständer
Teilmaßnahme II: Demontage der alten Elektroanlage (Beleuchtung) und malermäßige Instandsetzung der Stahlkonstruktion
Die Leistungen der nicht in 2023 umsetzbaren Teilmaßnahme sowie die Dachinstandsetzung, die Instandsetzung weiterer befestigter Flächen (insbesondere im Bereich der Parkunterstände) und eine neue Beleuchtungsanlage sind aufgrund der angespannten finanziellen Lage nicht im Haushaltsplan 2024 darstellbar und wären daher auf nachfolgende Haushaltsjahre zu verschieben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |