Vorlage - LS-026/2023
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 23. Juni 2023 hat der IB Berlin-Brandenburg gGmbH fristgerecht seinen Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu den Leistungsverträgen der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden eingereicht (vgl. Anlage 1).
Die anteiligen Zahlungen der amtsangehörigen Gemeinden werden nach dem im Amtsausschuss vom 16. Januar 2020 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel, angelehnt an die Stichtagszahlen der Kinder, prozentual berechnet. Gemäß § 9 des Leistungsvertrages der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden sind jährlich die Stichtagszahlen der Kinder- und Jugendlichen zum 30. Juni anzupassen. Die in Anlage 2 beigefügte Tabelle stellt die angepassten Kinderzahlen ab dem Jahr 2024 (zum Stichtag 30. Juni 2023) dar.
Aufgrund von Erhöhungen des Tarifvertrages, welchem der IB Berlin-Brandenburg gGmbH unterliegt, zeigt sich seit Abschluss der Leistungsverträge eine stetige Erhöhung des Personalkostenzuschusses (vgl. Anlage 2).
Auch für das Haushaltsjahr 2024 wird ein zusätzlicher Personalkostenzuschuss für alle amtsangehörigen Gemeinden benötigt. Gemäß § 3 Absatz 2 der Leistungsverträge der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden sind bei der Höhe der Personalkosten der TVöD und das Besserstellungsgebot zu beachten.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zahlt im Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 13.236,11 Euro. Seitens des Landkreises Barnim erfolgt eine Refinanzierung der Personalkosten in Höhe von 5.993,28 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ergibt sich ein weiterer Zuschussbedarf zu den Personalkosten in Höhe von 1.575,61 Euro für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen.
Des Weiteren ist seitens des IB Berlin-Brandenburg gGmbH eine Erhöhung der Geschäftsführungskosten (vgl. Anlage 2) vorgesehen.
Hinweis der Verwaltung:
Mit Beginn der Übernahme der Trägerschaft der Jugendförderung durch den IB Berlin-Brandenburg gGmbH, ist eine klare Struktur, ein Mindestalter und gemeinsam entstandene Regeln für den Besuch des Kinder- und Jugendtreffs geschaffen worden. Die Ausstattung der Kinder- und Jugendtreffs wurde verbessert sowie die inhaltliche und pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit neuen Schwerpunkten definiert. Zusätzlich zu den zwei Vollzeit-Personalstellen steht seit dem Jahr 2022 eine weitere, durch Aktion Mensch geförderte, Vollzeit-Personalstelle für die Jugendarbeit zur Verfügung. Diese für die amtsangehörigen Gemeinden unentgeltliche Vollzeit-Personalstelle eröffnete den Jugendförderern in den festen Kinder- und Jugendtreffs die Möglichkeit, die Kinder- und Jugendtreffs in Britz sowie in Hohenfinow, auf ausdrücklichem Wunsch der Kinder und Jugendlichen, ein weiteres Mal zu öffnen. Darüber hinaus konnte durch diese neu geschaffene Vollzeit-Personalstelle auch das Angebot der mobilen Jugendförderung ausgebaut und ein Rhythmus von zwei Wochen abgesichert werden. Somit können nun alle Orte ohne Kinder- und Jugendtreff im Rhythmus von zwei Wochen aufgesucht werden. Die Förderung der Aktion Mensch für die zusätzliche Vollzeit-Personalstelle endet zum 30. Juni 2026. Eine Fortführung des Angebotes wird derzeit geprüft. Ein Wegfallen dieser zusätzlichen Vollzeit-Personalstelle würde bedeuten, dass die Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden wieder auf den Stand vor dem Jahr 2022 zurückfällt (d. h. weniger Öffnungszeiten in den Kinder- und Jugendtreffs, weniger mobile Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden ohne festen Kinder- und Jugendtreff sowie Wegfall der Vertretung im Krankheitsfalle). Dennoch ist zu beachten, dass ein Ausbau dieser freiwilligen Leistungen, durch Aufstockung des Personals um eine dritte Vollzeit-Personalstelle ab dem 1. Juli 2026, für die amtsangehörigen Gemeinden nur bedingt möglich ist.
Die Anpassung der Kosten für die Jugendförderung wurde, auf Grundlage des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplanes, in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Leistungserbringung erfolgt eine Beschlussfassung in den amtsangehörigen Gemeinden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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