Vorlage - CH-058/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in einem Wahlkreis durchzuführen.
Sachverhalt:
Gemäß § 20 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) werden die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Wahlkreisen durchgeführt.
Gemäß § 21 Absatz 1 BbgKWahlG beschließt die Gemeindevertretung in Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlkreise zu bilden sind oder gebildet werden können, deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2024 (GVBl. II - 2023, Nr. 57 vom 21. August 2023) wurde der 9. Juni 2024 als Wahltag festgelegt. Die Gemeinde Chorin hatte nach dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung vor Bekanntgabe des Wahltages 2.293 Einwohner (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand: 30. April 2023).
Nach § 20 Absatz 3 BbgKWahlG können somit in der Gemeinde Chorin bis zu drei Wahlkreise gebildet werden.
Aus verfahrenstechnischen Gründen und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung jedoch vor, für die Kommunalwahl 2024 in der Gemeinde Chorin nur einen Wahlkreis zu bilden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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