Vorlage - OD-048/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg, die Veranstalter Förderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. und Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. bei der Durchführung der Klassik-Konzertreihe des Brandenburgischen Konzertorchesters „Musikalische Kostbarkeiten in Oderberg“ sowie des Konzertes in der St. Nikolai Kirche zu Oderberg im Jahr 2024 mit einem Zuschuss von jeweils 100,00 Euro je Veranstaltung zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg beabsichtigt im Rahmen der Kulturförderung des Landkreises Barnim zur Unterstützung der Klassik-Konzertreihe des Brandenburgischen Konzertorchesters „Musikalische Kostbarkeiten in Oderberg“ sowie des Konzertes in der St. Kinolai Kirche zu Oderberg im Jahr 2024 eine Zuwendung (vgl. Anlage 1) bis zum 31.10.2024 zu beantragen, welche bei Bewilligung an die Veranstalter weitergereicht wird.
Wie bereits für die Konzertreihen in den vergangenen Jahren soll nun auch für das Jahr 2024 wieder der Vorschlag unterbreitet werden, den Veranstaltern einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro je Veranstaltung, wie nachfolgend aufgeführt, aus dem Haushalt 2024 der Stadt Oderberg zu gewähren:
- Förderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Viva la Musica“ am 30.04.2024, - Förderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Orgel und Trompeten“ am 21.06.2024 und - Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. für das „Oderberger Adventssingen“ am 13.12.2024.
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß der Kulturförderrichlinie des Landkreises Barnim ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der geplanten Gesamtausgaben zu erbringen. Diesen Eigenanteil können die Veranstalter nur zum Teil aufbringen (vgl. Anlage 1). Der Zuschuss der Stadt Oderberg ist daher maßgebend für die Antragstellung auf Förderung des Landkreises Barnim und somit für die Durchführung der Veranstaltungen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |