Vorlage - OD-048/2023

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung der Veranstalter der Konzertreihe 2024 in Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.10.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Oderberg Kultur LK

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg, die Veranstalter rderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. und Gn-Weiß 90 Oderberg e.V. bei der Durchführung der Klassik-Konzertreihe des Brandenburgischen Konzertorchesters „Musikalische Kostbarkeiten in Oderberg“ sowie des Konzertes in der St. Nikolai Kirche zu Oderberg im Jahr 2024 mit einem Zuschuss von jeweils 100,00 Euro je Veranstaltung zu unterstützen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg beabsichtigt im Rahmen der Kulturförderung des Landkreises Barnim zur Unterstützung der Klassik-Konzertreihe des Brandenburgischen Konzertorchesters „Musikalische Kostbarkeiten in Oderberg“ sowie des Konzertes in der St. Kinolai Kirche zu Oderberg im Jahr 2024 eine Zuwendung (vgl. Anlage 1) bis zum 31.10.2024 zu beantragen, welche bei Bewilligung an die Veranstalter weitergereicht wird.

 

Wie bereits für die Konzertreihen in den vergangenen Jahren soll nun auch r das Jahr 2024 wieder der Vorschlag unterbreitet werden, den Veranstaltern einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro je Veranstaltung, wie nachfolgend aufgeführt, aus dem Haushalt 2024 der Stadt Oderberg zu gewähren:

 

-          rderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Viva la Musica“ am 30.04.2024,

-          rderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Orgel und Trompeten“ am 21.06.2024 und

-          Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. für das „Oderberger Adventssingen“ am 13.12.2024.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gemäß der Kulturförderrichlinie des Landkreises Barnim ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der geplanten Gesamtausgaben zu erbringen. Diesen Eigenanteil können die Veranstalter nur zum Teil aufbringen (vgl. Anlage 1). Der Zuschuss der Stadt Oderberg ist daher maßgebend für die Antragstellung auf Förderung des Landkreises Barnim und somit für die Durchführung der Veranstaltungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

nein

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

300,00 Euro

2810102 80100 5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

300,00 Euro

2810102 80100 7318000

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Die Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Oderberg Kultur LK (2031 KB)