Vorlage - BR-062/2023

 
 
Betreff: Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin in der Gemarkung Britz Flur 1, Flurstück 66, 73/1, 74/1, 76/1 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB
zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Britz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.09.2023 
Gemeindevertretung Britz zurückgezogen   
Anlagen:
Lagebeschreibung Änderung FNP
2023.09.13_AntragAufstellungsbeschluss_SolarparkBritz_VGP-DE-PV

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:

 

  1. Den seit 2002 wirksamen Gemeinsamen Flächennutungeplant der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der Gemarkung Britz Flur 1, Flurstück 66;  73/1; 74/1 und 76/1  zu ändern. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage dargestellt.
  2. Die Planungskosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vor-habenträger des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Britz“ zu tragen.


Sachverhalt:

 

Die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung steht ausschließlich mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Britz" im Zusammenhang. Eine Übertragung der entstehenden Planungskosten des Änderungsverfahrens auf den Vorhabenträger des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist somit angemessen.

 

Vorhabenträger: 

                              Verbund Green Power Deutschland Photovoltaik GmbH

                              Lennèstraße 3

                              10785 Berlin

 

 

Der Antrag vom 13.09.2023 auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß

§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) "Solarpark Britz" beinhaltet die notwendige Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin in der Gemarkung Britz Flur 1, Flurstück 66, 73/1, 74/1, 76/1 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB

 

Der Antrag und die Lage des Plangebietes sind als Anlage beigefügt.

 

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von dem Antragsteller / Vorhabenträger getragen. Somit entstehen der Gemeinde Britz für das Bauleitverfahren und deren Umsetzung keine Kosten.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lagebeschreibung Änderung FNP (472 KB)    
Anlage 2 2 2023.09.13_AntragAufstellungsbeschluss_SolarparkBritz_VGP-DE-PV (4924 KB)