Vorlage - AA-056/2023
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, auf eine Ausschreibung zur Besetzung der Stelle des Amtsdirektors für die Wahlperiode 2024 – 2032 zu verzichten, da eine Wiederwahl des jetzigen Amtsinhabers angestrebt wird.
Sachverhalt: Der Amtsdirektor ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und wird vom Amtsausschuss für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Die Stelle des Amtsdirektors ist gemäß § 138 Absatz 2 BbgKVerf öffentlich auszuschreiben. Erklärt der Amtsinhaber seine Bereitschaft zur Wiederwahl, kann der Amtsausschuss bei einer vorgesehenen Wiederwahl des Amtsinhabers durch Beschluss von der Ausschreibung der Stelle absehen. Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Amtsausschusses. Die Wiederwahl darf nach § 138 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf frühestens 6 Monate vor dem Freiwerden der Stelle durchgeführt werden. In 2016 wurde nach öffentlicher Ausschreibung Herr Jörg Matthes durch den Amtsausschuss für eine Amtsdauer von 8 Jahren zum Amtsdirektor gewählt. Er trat sein Amt am 01.04.2016 an. Der bisherige Amtsinhaber, Herr Jörg Matthes, hat dem Amtsausschuss mit Schreiben vom 18.09.2023 seine Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt, so dass von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden kann.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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