Vorlage - OD-051/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten „Oderberger Rasselbande“ und „ Am Albrechtsberg“ gemäß Anlage 1. Die Bewerbungen sind bis zum 15.12.2023 beim Amt Britz-Chorin-Oderberg einzureichen.
Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschloss am 12.10.2022 auf der Grundlage des § 135 (5) Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Trägerschaft der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung „Oderberger Rasselbande“ und „Am Albrechtsberg“ zu verlangen. Die erforderlichen zustimmenden Beschlüsse der Gemeinden Chorin, Hohenfinow, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow und Parsteinsee sowie des Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Rückübertragung dieser Aufgabe an die Stadt Oderberg liegen vor. Die Rückübertragung wird zum 01.01. 2024 wirksam. Die Stadt Oderberg beabsichtigt, die Trägerschaft für diese Einrichtungen an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu übertragen. Zu diesem Zweck soll ein Interessenbekundungsverfahren gemäß Anlage 1 durchgeführt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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