Vorlage - OD-053/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage-Neuendorf" gem. § 12 Abs.2 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 118 und 81/1. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Sachverhalt:
Auf den Flächen der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 118 und 81/1 soll zum Zwecke der Nutzung Regenerativer Energien eine Photovoltaik-Freiflächenanlage 10 MW errichtet werden.
Vorhabenträger: PV Vertrieb Regen Johann Riederer Pappelweg 29 94209 Regen
Der Antrag vom 11.07.2023 auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) " Photovoltaik-Freiflächenanlage-Neuendorf " in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 118 und 81/1 und die Lage des Plangebietes sind als Anlage beigefügt.
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von dem Antragsteller / Vorhabenträger getragen. Somit entstehen der Stadt Oderberg für das Bauleitverfahren und deren Umsetzung keine Kosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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