Vorlage - AA-059/2023 IV
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Sachverhalt:
Falls der Amtsausschuss sich mit Beschluss AA-056/2023 für einen Verzicht der Ausschreibung zur Besetzung der Stelle des Amtsdirektors für die Wahlperiode 2024 – 2032 ausgesprochen haben sollte, ist die Wiederwahl nach § 138 Abs. 2 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) durchzuführen.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf).
Die vorliegende Informationsvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
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