Vorlage - AA-059/2023 IV

 
 
Betreff: Wahl des Amtsdirektors
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Stellvertretende Amtsdirektorin
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
18.10.2023 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Falls der Amtsausschuss sich mit Beschluss AA-056/2023 für einen Verzicht der Ausschreibung zur Besetzung der Stelle des Amtsdirektors für die Wahlperiode 2024 2032 ausgesprochen haben sollte, ist die Wiederwahl nach § 138 Abs. 2 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg  (BbgKVerf) durchzuführen.

 

Die  Wahl  erfolgt  als  Einzelwahl auf  Grundlage  des  §  40  BbgKVerf.  Sie  ist  grundsätzlich  geheim 39  Absatz  1  Satz  4  BbgKVerf).  Abweichend  davon  kann  offen  gewählt  werden,  wenn  der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Informationsvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.