Vorlage - PS-023/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Ablehnung der Ausweisung des VR WEN 43 und die Erweiterung des VR WEN 44 zum Entwurf des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim (Entwurf 2023). Sachverhalt: Die Gemeinde Parsteinsee nimmt wie folgt Stellung:
Wir als Gemeindevertretung Parsteinsee lehnen die Ausweisung des VR WEN 43 und die Erweiterung des VR WEN 44 ab.
Windenergie VR WEN 43 Lüdersdorf Begründung: Wir haben in unserer Gemeinde bereits ein Windfeld WEN 44, nördlich von Lüdersdorf, hier soll repowert und erweitert werden. Das Windfeld WEN 44 bringt in seiner jetzigen Größe bereits erhebliche Beeinträchtigungen für die Bürger*innen mit sich. Das südlich geplante WEN 43 würde die Belastungen für die Bürger*innen um ein Vielfaches erhöhen, hier seien nur folgende Punkte genannt. - die Luftqualität sinkt - das Austrocknen der Böden - der Erholungseffekt für die Einwohner*innen von Lüdersdorf steht in Frage, da der einzige Rundwanderweg in Lüdersdorf direkt am geplanten Windfeld anliegt - das Landschaftsbild wird radikal zerstört - die Lebensqualität sinkt durch zu erwartenden Geräuschbelastungen und letztendlich werden die Grundstückswerte rapide sinken Allgemein wäre der Verlust von Ackerflächen und die Industrialisierung des ländlichen Raumes zu beklagen.
Windenergie VR WEN 44 Parsteinsee Begründung: Das Windfeld WEN 44 soll auf 157 ha erweitert werden, dabei ist festzustellen, dass die bereits bestehenden Windräder schon zu einer erheblichen Belastung der Einwohner*innen führen. Die Lebensqualität sinkt durch die erhöhte Geräuschbelastung und die bauseits noch höheren Windräder weiter. Der weitere Verlust an Ackerfläche und die Verschlechterung der Luftqualität sind weitere hervorzuhebende Punkte.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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