Vorlage - CH-060/2023 IV
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Sachverhalt:
Nach § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltsatzung.
Bevor die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sollen die vorgesehenen Ansätze im Finanz- und Sozialausschuss vorgestellt und diskutiert werden.
In der Beratung zum 1. Arbeitsentwurf wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde Chorin ohne weitreichende kurz-, mittel- und langfristige Konsolidierungsmaßnahmen den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nicht erreichen kann. Verschiedene Maßnahmen wurden vorgestellt und diskutiert, welche für die weitere Beratung in einem Entwurf für den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Chorin und der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zusammengefasst wurden.
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