Vorlage - BR-069/2023
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Sachverhalt:
Der „Blütenberger Weg“ in der Gemeinde Britz ist eine von der Landesstraße L23 abzweigende Verbindungsstraße nach Lichterfelde. Die schmale einspurige Fahrbahn soll hauptsächlich den landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen, dient jedoch auch den Ortskundigen als mögliche „Abkürzung“ zu den unterschiedlichsten Zielen. Das Verkehrsaufkommen ist vor allem in der Erntezeit hoch. Ein Gehweg ist derzeit nicht vorhanden, ein Provisorium ist ab der Hausnummer 3 vorhanden.
In der Vorlage BR-066/2023 IV wurde mitgeteilt, dass dem Antrag auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Vz. 274-30) für den innerörtlichen Teil der Straße „Blütenberger Weg“ durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) nicht stattgegeben wurde. Durch die Ordnungsbehörde wurde nach Alternativen gesucht. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung einer 30 km/h-Zone. Die Anordnung einer Zone ist an Bedingungen geknüpft, welche im Vergleich zum Streckenverbot (Vz. 274-30) jedoch nicht so anspruchsvoll sind. Hier ist es in der Regel ausreichend, wenn keine Vorfahrtsstraßen (Vz. 306) ausgewiesen sind, ein Wohngebiet vorhanden ist und ein entsprechender Beschluss der Gemeinde vorliegt.
Die Ordnungsbehörde schlägt die Realisierung einer 30 km/h-Zone vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
In der Bauausschusssitzung Britz am 13.11.2023 wurde empfohlen, die „Lichterfelder Straße“ auch als 30-km/h-Zone auszuweisen. Dieser Vorschlag wurde durch die Ordnungsbehörde geprüft und für sinnvoll eingeschätzt. Ein entsprechender Verkehrszeichenplan (Anlage 2) wurde erarbeitet und ergänzt.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag „Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung einer 30-km/h-Zone für die Straße „Blütenberger Weg“ gemäß Anlage 1 - Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.“ wurde geändert.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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