Vorlage - LS-031/2023
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Firma Dachdeckermeister Neumann aus 16259 Bad Freienwalde, Hohensaatener Straße 8, mit der Dacherneuerung, einschließlich Gaubenaufbau am Objekt Schulstraße 15 a-b zu beauftragen. Zur Umsetzung des ersten Teilabschnittes (Stellen der Rüstung, Abriss des alten Daches und Abdichtung gegen Schnee und Regen) werden die außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 40.000 € übertragen und ausgeglichen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss. In diesem Objekt befinden sich insgesamt 18 Wohneinheiten. Die Beheizung erfolgt über Wärmecontracting der Erhaltungszustand des Gebäudes ist insgesamt als gut einzuschätzen. Jedoch ist das Dach mit Gaubenaufbau undicht und vollständig erneuerungsbedürftig. Durch den Feuchtigkeitseinbruch im Dachgeschoss hat sich in den Wohnungen großflächig Schäden gebildet. Die Abdichtung des Daches kann unmöglich weiter hinausgeschoben werden, so dass kurzfristig, noch vor Einbruch der Winterperiode, zu handeln ist. Durch die Wohnungsverwaltung, die WVG Wohnungsverwaltungs-, Bauservice- und Dienstleistungs- GmbH aus Joachimsthal wurden für die Umfassende Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung entsprechende Leistungsangebote abgefragt. Für die durchzuführenden Arbeiten gingen drei Angebote entsprechend nachfolgender Aufstellung ein:
Wirtschaftlichstes Angebot bei dieser Ausschreibung ist das Angebot Nr. 1 des Dachdeckermeisters Neumann aus Bad Freienwalde. In einem ersten Bauabschnitt wird der Dachdeckermeister das alte Dach abreißen und dieses zunächst gegen Schnee und Regen abdichten. Hierfür ist ein Betrag von 40.000 € veranschlagt. In einem zweiten Bauabschnitt ab Januar 2024 erfolgt die Neueindeckung, die Erneuerung der Dachgauben sowie die Dämmung des Dachbereiches.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen wird die Vermietbarkeit der bestehenden Wohnungen im Dachgeschoss wiederhergestellt, gleichzeitig aber auch eine Erweiterung der Nutzungsfläche erfolgen.
Da im Haushaltsplan 2023 kein Haushaltsansatz in Höhe von 40.000 € für diese investive Maßnahme vorhanden ist, ist ein Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung zu fassen. Die haushaltsmäßige Deckung kann aus investiven Mitteln für die Straßenbeleuchtung (15.000 EUR aus I 149-23-03), aus der Richtlinie Maßnahmen des Zusammenhalts (15.000 EUR aus I 149-23-02) sowie offenen Grundstückskäufen (10.000 EUR aus I 149-23-01) erfolgen. Die vorgenannten Beträge werden für das Haushaltsjahr 2024 für die Durchführung der Maßnahmen wieder neu in den Haushaltsplan eingestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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