Vorlage - NI-040/2023

 
 
Betreff: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
09.11.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz, Chausseestraße 128/129 in 10115 Berlin mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2023 der SHW und mit der Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beauftragt wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Regelungen in § 9 Abs. 3-8 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Der Jahresabschluss ist zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Die Abschlussprüfung schließt die Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.

 

Der Aufsichtsrat beschließt entsprechend § 7 Abs. 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SHW über die Empfehlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. In seiner Sitzung am 19.10.2023 hat der Aufsichtsrat die Auftragsvergabe beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz, Chausseestraße 128/129 in 10115 Berlin zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 der SHW zu bestellen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrages der SHW obliegt die Wahl des Abschlussprüfers und die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer der Gesellschafterversammlung. Die Gemeinde Niederfinow wird in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§ 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). Von dieser Möglichkeit macht die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss Gebrauch.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen