Vorlage - NI-041/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow stimmt der Gründung der Tochtergesellschaft „SHW Fahrgastschifffahrt Niederfinow GmbH“ durch die gemeindeeigene Gesellschaft „SWH Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH“ mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR zu. Der Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) wird angewiesen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der die Gründung der Tochtergesellschaft beschlossen und der Geschäftsführer angewiesen wird, die Transaktion bis zum Jahresende 2023 abzuschließen.
Sachverhalt:
Am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow betreibt in 2. Generation die Fahrgastschifffahrt Neumann mit noch zwei Schiffen einen regelmäßigen Besucherverkehr. Herr Neumann ist einzelkaufmännisch tätig und beschäftigt 4 Mitarbeiter, darunter auch seine Frau. An 6 Tagen die Woche fährt er während der Hauptsaison mit mindestens einem dieser Schiffe Gäste vom Unterhafen des alten Schiffshebewerkes durch das alte und neue Hebewerk. Während der ca. 60- bis 90-minütigen Fahrt werden Informationen zur Industriekultur, der Bedeutung des Standortes mit seiner über 400-jährigen Wasserbaugeschichte und der Technik der Hebewerke gegeben. Herr Neumann arbeitet mit rund 300 Reiseunternehmen zusammen. Die Fahrt mit den Schiffen ist besonders bei Busreisenden und Gruppen älterer Generation beliebt, da damit kein beschwerlicher Aufstieg über Treppen oder das Gelände der Hebewerke verbunden ist und die Funktionsweise der Hebewerke unmittelbar erlebt werden kann. Die Nachfrage ist im Moment tendenziell steigend, so dass ein Ausbau des Angebots nötig ist.
Herr Neumann möchte aus Gesundheits- und Altersgründen zum Ende des Jahres die Gesamtverantwortung für den Betrieb abgeben. Da jedoch sein einziger Sohn entschieden hat, den Betrieb nicht in 3. Generation weiterführen zu wollen, hat er sich nach Käufern für seine Schiffe umgesehen, jedoch lediglich Angebote erhalten, die eine Einstellung des Fahrgastbetriebes an den Hebewerken zur Folge hätte, sodass Herr Neumann der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) die Übernahme des Betriebes angeboten hat.
Da das Angebot einer Fahrgastschifffahrt am Standort Niederfinow für fast ein Drittel der Besucherinnen und Besucher der Hebewerke ein wichtiger Motivator und wesentlicher Bestandteil ihres Besuches in Niederfinow ist, ist die Erhaltung und Sicherung der Fahrgastschifffahrt ein existentiell wichtiger Standortfaktor. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die beiden Schiffe durch eine kurzfristig zu errichtende Tochtergesellschaft der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH zu erwerben. Die Gesellschaft unter dem Namen „SHW Fahrgastschifffahrt Niederfinow GmbH“ soll eine 100%ige Tochtergesellschaft der SHW sein.
Die SHW stellt als Gesellschafter das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro bereit. Die Haftung der SHW begrenzt sich auf die Höhe des Stammkapitals. Der Erwerb und die Anlaufkosten des Betriebes würden vollständig durch einen Kredit der Sparkasse Barnim an die Tochtergesellschaft finanziert werden. Der Kredit an die SHW Fahrgastschifffahrt Niederfinow GmbH in Höhe von rund 550.000 € wäre durch Schiffshypotheken auf den beiden Fahrgastschiffen besichert. Sicherheitsleistungen durch die kommunale Eigengesellschaft SHW werden nicht verlangt, da die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens von der Sparkasse unter anderem mit Hilfe von (internen) Gutachtern und des durch einen Unternehmensberater gefertigten Berichts nachgewiesen wurde.
Der beabsichtigte Erwerb und der Betrieb einer Fahrgastschifffahrt für die Gewährleistung von Besichtigungsfahrten durch die Hebewerke steht zugleich im Einklang mit dem Geschäftszweck der Muttergesellschaft, da dieser „die Förderung des (Wasser-)Tourismus in der Gemeinde Niederfinow und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im Zusammenhang mit den auf dem Gebiet der Gemeinde gelegenen Schiffshebewerken und zugehörigen Flächen“ obliegt, wozu insbesondere auch die „Planung, Leitung und Organisation des Standortmarketings und Fremdenverkehrs im Zusammenhang mit den wasserbaulichen Denkmalen der Schiffshebewerke, der historischen Schleusentreppe und dem Finowkanal und alle damit verbundenen Aufgaben der touristischen Betreuung und der Organisation und der Steuerung touristischer Leistungen und Produkte, den Betrieb von Einrichtungen und Anlagen“ usw. gehört. Dazu gehört bei einem Schiffshebewerk auch die Sicherstellung eines regelmäßigen wasserseitigen touristischen Fremdenverkehrsangebotes, wie es hier beabsichtigt ist.
Nach § 28 Absatz 2 Satz 1 Nr. 22 BbgKVerf ist der Gemeindevertretung die Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, vorbehalten. Die Gemeinde Niederfinow hält mehr als ein Viertel der Anteile an der SHW GmbH und auch § 10 des Gesellschaftsvertrages regelt den Zustimmungsvorbehalt. Die Gründung einer Tochtergesellschaft der SHW GmbH bedarf somit eines Beschlusses der Gemeindevertretung Niederfinow. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 19.10.2023 wurde die Gründung einer Tochtergesellschaft durch die SHW beraten. Auf Basis des § 7 Nr. 11h) des Gesellschaftsvertrages empfiehlt der Aufsichtsrat die Gründung der Gesellschaft für den Betrieb einer Fahrgastschifffahrt und die damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Kreditaufnahme und die Übernahme der Schiffe und Geschäfte der Fahrgastschifffahrt Neumann. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer die entsprechenden Weisungen und Erlaubnisse zu erteilen, die Transaktion bis zum Ende des Jahres 2023 abzuschließen.
Auch bei der Gründung einer Gesellschaft durch eine Eigengesellschaft der Gemeinde müssen die kommunalrechtlichen Voraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung vorliegen. Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung muss nachgewiesen werden. Dies ist durch den anliegenden Bericht des Unternehmensberaters zu den Planungen der Übernahme der Fahrgastschifffahrt erfolgt.
Darüber hinaus unterliegt die Gründung einer Tochtergesellschaft durch die SHW nicht der Anzeigepflicht nach § 100 Absatz 1 BbgKVerf. Gleichwohl wurden die vorliegende Beschlussempfehlung und die der Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Anlagen mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim abgestimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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