Vorlage - NI-042/2023 IV

 
 
Betreff: Antrag des Herrn Dr. Gollner zur Aufstellung einer Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Finanzen der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
09.11.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow    

Sachverhalt:

 

Seit Jahren attestiert die Aufsichtsbehörde unserer Gemeinde ein strukturelles Haushaltsdefizit, das auf die Gefahr einer Haushaltssicherung unserer Gemeinde hinweist. Wir wissen was das für uns bedeutet: Keine Investitionen und keine freiwilligen Leistungen. Wir hatten das schon mehr als 10 Jahre als Folge der Wirtschaft des Amtsdirektors Schneider, der die Kommunalaufsicht nicht entgegengetreten ist.

 

Die Kommunalaufsicht bestätigt dem Amt eine kritische Haushaltssituation, die in ihrer Begründung in Einzelheiten geht, wie die Prognose der vorhandenen Rücklagen in der Zukunft. Ich gehe davon aus, dass die Feststellungen der Kommunalaufsichtr das Amt nach bestimmten Regeln ermittelt und dargestellt werden, vor allem was die Prognose der finanziellen Entwicklung angeht. Zusätzlich zu dem nachfolgenden Antrag sei auf den Text der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme hingewiesen. Auch danach befinden wir uns in Niederfinow in einer kritischen Haushaltssituation. Uns wurde nie erklärt, worin diese liegt.“

 

 

Stellungnahme Verwaltung:


Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Finanzen der Gemeinde lassen sich aus jedem Haushaltsplan ableiten. Diese werden grundsätzlich auch in den Vorberichten zum Haushaltsplan und in der Haushaltsdiskussion dargestellt.

 

Aus dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2024 der Gemeinde Niederfinow ist eine kritische Haushaltssituation ersichtlich. Die im Ergebnishaushalt ausgewiesenen Ergebnisse sind fortlaufend negativ. Die Ende 2022 vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses im Umfang von 488.954,09 EUR werden sich prognostisch bis Ende 2027 auf 388.629,37 EUR reduzieren.

 

Der Zahlungsmittelbestand erhöht sich über den gesamten Planungszeitraum auf 793.907,46 EUR, die Aufnahme von Kassenkrediten wird nicht erforderlich. Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist ab dem laufenden Haushaltsjahr dauerhaft positiv.

 

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge im Haushaltsplanjahr 2024 und voraussichtlich auch in den Folgejahren. Der Haushaltsausgleich kann nur unter Zuhilfenahme von Ersatzdeckungsmitteln gem. § 26 Abs. 2 KomHKV erreicht werden.

 

Grundsätzlich ist die Haushaltsplanung konservativ und enthält Spielräume für unvorhergesehene Entwicklungen. Die weiterhin nicht zu vernachlässigende Inflation sowie die schwer einschätzbare weitere Entwicklung der Energiepreise wurden berücksichtigt. Sollte sich der negative Trend vollumfänglich auch in den Jahresabschlüssen niederschlagen und die Rücklagen deutlich angegriffen werden, sind mittelfristig Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushaltsausgleich in den einzelnen Haushaltsjahren zu erreichen. (vgl. Ausführungen HHPL 2024 S. 6/7).